Autec Clubracing 17

  • Hallo zusammen,

    ich befinde mich in der Planung betreffend der Sommerfelgen: AUTEC Clubracing in 17 Zoll mit 215 /45 Bereifung.
    Hat hierzu jemand Erfahrung betreffend der Auflagen in den Papieren?
    Spezielle der Punkt macht mich etwas stuzig:

    KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

    Wie sind hierzu eure Erfahrungen?

    Viele Grüße

  • Scheint so, ja.

    Ich habe noch einen Pkt gefunden:


    "Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder

    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen.

    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen

    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten

    Bereich abgedeckt sein."

  • Ja das kommt dann auf den Tüv-Prüfer an wie der drauf ist....

    Haben die so eine niedrige ET-Zahl ?

    Das wird dann halt auf Grund der Heckform eng am unteren Teil der Schürze,da steht sonst das Rad ziemlich raus....

    Ist zwar bei Serienfelgen mit 18er oder 20er Platten auch nicht anders aber so ist nunmal der Amtsschimmel und die Hersteller der Felgen gehen da auf Nummer sicher...

    Ich würde mir jedenfalls diese häßlichen " Abdecker" nicht ans Auto kleben oder spätestens wenn ich dort vom Hof reite in die Tonne drücken....

    Wenn sie eingetragen sind und die Teile nicht erwähnt juckts ja auch nachher keinen mehr....


    Gruß :green_re:

  • Also wenn ich das hier in der Liste so lese, dann würde ich sagen, dass sich KMV NUR um den Rocks kümmert, sonst nicht. Soll also heißen: Habe ich einen Rocks, muss ich eventuell schnippeln, sonst eben nicht. Vielleicht hat der Rocks nicht nur außen das Plastik dran (währe ja nicht schlimm, eher besser) sondern auch innen eine andere Radhausschale. Oder der Plastiklauf ragt nach innen über das normale Blech hinaus.


    Der zweite Punkt ist eine generelle Vorgabe, also ein Prüfer kann sagen: das ist nicht ausreichend abgedeckt, also nehme ich das nicht ab. In dem Fall müsste man die Überdeckung nachweisen und so die Ablehnung entkräften.


    Innerhalb seiner Prüfungshoheit kann der Prüfer wie bei Chrissi halt in die Knie gehen, scharf in den Radkasten schauen und sagen: passt scho 8) . Vielleicht fährt er dann mit Chrissi noch eine schnelle Runde um den Platz um zu sehen, wie die Knallerbse einfedert. Also ich würde das wohl so machen ;)

  • Die ET ist 33. Wenn die originalen ne ET von 44 haben, müsste das dann mit 20er Spurplatten eine 24er ET sein. Das ist schon recht hart 😉

  • War glaube ich GTÜ in Neckargemünd, der kam in die Werkstatt vor Ort 😅 ansonsten ist der TÜV Schwetzingen meine Anlaufstelle des Vertrauens

    Merci für die Info.
    Wieviel tiefer ist euer Fahrzeug im Vergleich zum original? Spurplatten sind ja nicht drauf, gell?