Also wenn ich das hier in der Liste so lese, dann würde ich sagen, dass sich KMV NUR um den Rocks kümmert, sonst nicht. Soll also heißen: Habe ich einen Rocks, muss ich eventuell schnippeln, sonst eben nicht. Vielleicht hat der Rocks nicht nur außen das Plastik dran (währe ja nicht schlimm, eher besser) sondern auch innen eine andere Radhausschale. Oder der Plastiklauf ragt nach innen über das normale Blech hinaus.
Der zweite Punkt ist eine generelle Vorgabe, also ein Prüfer kann sagen: das ist nicht ausreichend abgedeckt, also nehme ich das nicht ab. In dem Fall müsste man die Überdeckung nachweisen und so die Ablehnung entkräften.
Innerhalb seiner Prüfungshoheit kann der Prüfer wie bei Chrissi halt in die Knie gehen, scharf in den Radkasten schauen und sagen: passt scho
. Vielleicht fährt er dann mit Chrissi noch eine schnelle Runde um den Platz um zu sehen, wie die Knallerbse einfedert. Also ich würde das wohl so machen ![]()