Kaufvertrag auflösen

  • Hallo ich habe mein Adam Ende Feb bestellt.
    Als unverbindlichen Liefertermin habe ich 13.7 bekommen.
    Wenn das alles stimmt mit den Twister Felgen würde er vll. Erst Ende September kommen also mehr als 2 Monate später.
    Ich brauche im August ein Auto da ich Praktikum mache.
    Kann man den Adam abbestellen wenn es sich um mehr als 2 Monate verzögert !?


    Lg René

  • Hallo Rene,


    wird schon schwieriger da es sich um eine verbindliche Bestellung handelt und das Fahrzeug nach Deinen wünschen gefertigt wird. Druck kann wahrscheinlich nur ausgeübt werden wenn Du eine angemessene Frist setzt da Du Opel diese einräumen musst um liefern zu können. Wahrscheinlich wird das ganze noch besser von einem Anwalt geregelt, aber irgendwann sind auch dort Grenzen gesetzt (verbindliche Bestellung). Bei einem Finanzierungsabschluss über dieses Fahrzeug lässt sich auch einiges Regeln aber auch nur bis zu einer bestimmten Zeit nach Auftrag.
    Frage: hat Dein Händler keinen Zugriff auf ein "ähnliches" Fahrzeug ...hatte einen zusammen gestellt und 2 Tage nach der Bestellung gesehen das genau das Fahrzeug bei einem Unterhändler stand, also den gekauft. :gruebel:


    Ohne Gewährleistung

  • Generell hast du das Recht, gemäß BGB §312, 355, 356 und 357, von einem Kaufvertrag zurückzutreten. Dies muss aber ausdrücklich im Kaufvertrag erwähnt sein. Bei Sonderanfertigungen (in diesem Fall Bestellung nach Kundenwunsch) kann der Verkäufer ein Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht ausschließen. Am besten du studierst deinen Kaufvertrag mal nach einem solchen Passus.
    Ggf. kann der Verkäufer ein Nutzungsentgelt einbehalten (bei Verschlechterung der Sache) - Aber in deinem Fall ist ja noch keine Leistung erbracht worden.


    Vorher würde ich aber für dich mal nachfragen, ob es tatsächlich ein Problem mit den 18" Twister Felgen gibt. Mein Vatern sitzt ja in der Disposition und kann alle Mitteilungen die es zum Adam gab/gibt einsehen (logischerweise).


    Spätestens morgen melde ich mich nochmal diesbezüglich.
    Und dann kannst du immer noch entscheiden...
    ;)

    Adam Slam in "Rocky Grey" - vom 28/03/2013 bis 15/04/2018 :auto: Mein Adam (JayCee87)
    Mokka X Ultimate in "Orient Rot" mit Leder "Morello Rot" - seit 24/03/2018 (fährt die Frau)
    Mazda MX-5 Exclusive Line G132 in "Mondsteinweiß" - seit 28/06/2019 (mein Daily Driver)

  • Hallo Rene,


    bei mir im Vertrag wird darauf deutlich eingegangen: Bei einem unverbindlichen Liefertermin oder einer unverbindlicher Lieferfrist kann man 6 Wochen nach Überschreiten den Verkäufer auffordern zu liefern. Damit kommt der Verkäufer in Verzug. Möchte er von dem Vertrag zurücktreten (wie in deinen Fall) musst du dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. (Was immer die Lieferung auch ist)


    Also kann man 6 Wochen nach übertreten des Liefertermins tätig werden.


    Allerdings würde ich doch einfach mal mit dem Händler reden. Wenn der sich stur stellt, einfach nochmal posten...


    Gruß
    Stefan

  • Danke für die schnelle Antwort! Ich warte mal ab was JayCee morgen schreibt und rede nochmal mit meinem Händler angeblich hat er wegen den 18 Zöller noch nix gehört lg und danke :)

  • notlösung wäre, dass du dir andere felgen aussuchst. bis zum 20.6 können die händler 2013er modelle ordern. somit wäre dein wagen schneller da ;) aber eben nur wie bei mir die notlösung

  • Das ist das Statement meines foh's :


  • Hi ReneB


    also bei den ADAMs mit 18"-Leichtmetallräder im "Twister"-Design ohne Dachpaket sind bei vorliegenden Aufträgen mit ca. 3 Wochen Verzögerungen zu rechnen 8) , also nicht 2 Monate!


    Ok und mit Dachpaket?! Danke für die Hilfe

  • Rene, für so ein Problem nutzt man nicht das Forum bzw. den email-Verkehr mit dem Verkäufer. Fahre zu deinem FOH und suche das persönliche Gespräch mit dem Verkaufsleiter / Geschäftsführer. Über Autovermietung / Vorführwagen / Werkstattersatzwagen geht locker was zur Überbrückung bis zu deinem Liefertermin. Viel Erfolg! :thumbup: