Leichtmetallrad 18 Zoll, „Typhoon“-Design eintragen?

  • Hallo zusammen,


    gefahren wird ein Opel Adam S BJ 2015.
    Gekauft wurde er als Werkswagen von Opel mit
    Leichtmetallrad 18 Zoll Typhoon Design

    • Passend für die Reifengröße 225/35 R 18 87W
    • Felgengröße: 7½ J x 18 ET 47
    • Lochkreis: 5 x 110


    Müssen diese beim TÜV eingetragen werden?


    Viele Dank


    Gruß

  • Die 18 Zoll Typhoon werden ab Werk (aufpreispflichtig) von Opel für den Adam S angeboten. Das sind also Felgen die vom Hersteller auf das Auto abgestimmt sind. Ich wüsste also nicht, weshalb da eine gesonderte Eintragung erforderlich sein sollte. Ich musste nach Auslieferung meines Neuwagens mit 18 Zoll Typhoon Felgen auch nicht zum TÜV. ;)

    LG Domi

    (Adam S „Blitzi“ 05/2015 bis 06/2020) :blitzi_li:

  • Das COC gehört mit zu den Papieren ins Auto.
    Ich habs in der Boardmappe im Handschuhfach ;)

    VG
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    ManU & Micha


    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"
    Walter Röhrl


    Neu hier? Dann stell Dich doch kurz HIER vor ;)

  • Um es ganz korrekt zu formulieren:
    Das COC gehört zur Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher KFZ Brief).
    Ist das Fahrzeug finanziert, liegt das COC mit dem Brief bei der Bank, dann bekommt man eine Kopie vom COC.
    Die gehört dann ins Auto.


    Hat man den Brief zu Hause, sollte man im Auto nur eine Kopie und nicht das Original mitführen.


    Das COC ist, wie die anderen Papiere, Bestandteil des Fahrzeugs auf dem alle Daten inklusive Fahrgestellnummer usw. stehen.
    Wird dann interessant wenn man das Auto vielleicht mal verkaufen will.
    Eine Neuerstellung eines COC zum Fahrzug kann biszu 200 € kosten =O

    VG
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    ManU & Micha


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