Hallo!
Ja, das Spiegelglas kann man einzeln tauschen.
Wenn Du eine Teilkasko hast, kannst Du den Schaden auch über Deine Versicherung abrechnen. Das gilt als Glasbruch und ist über die Teilkasko-Versicherung ohne eine Hochstufung der Prämie abgedeckt.
Wenn Du allerdings eine Teilkasko mit einer Selbstbeteiligung hast, wird es sich wahrscheinlich nicht rechnen.
Gruß Ralf