Hallo!
Nicht vergessen:
Für die Erteilung eines Kurzzeit-Kennzeichen brauchst Du die kompletten Daten (Fahrzeugschein) von dem Fahrzeug.
Das Fahrzeug muß eine gültige Hauptuntersuchung haben.
Du brauchst eine EVB-Nummer von Deiner Versicherung (extra auf Kurzzeit-Kennzeichen hinweisen).
Danach bekommst Du dann einen fünf Tage gültigen Fahrzeugschein.
Das Kurzzeit-Kennzeichen ist nicht übertragbar. d.h Du bekommst kein Kurzzeit-Kennzeichen, wenn Du Dir z.B. bei dem Händler aus drei Fahrzeugen einen aussuchen und mitnehmen willst.
Gruß Ralf