Wenn du einen deneben stellst, dann bitte einen mit frischen H7-Lampen.
Dann hast du einen echten Vergleich.
Wenn du einen deneben stellst, dann bitte einen mit frischen H7-Lampen.
Dann hast du einen echten Vergleich.
Evtl. einfach mal grundsätzlich neu einstellen lassen, vielleicht ist die Geometrie anders.
@Chrissi
Hast du zufällig nen Link?
Ja, das ist das Prinzip.
Schau nach der gewünschten Reifengröße, schau die Auflagen an.
Wenn das alles passt, ok.
Es gibt auch Reifengrößen im Gutachten, die gemäß der Spalte mit den Auflagen eingetragen werden müssen, andere hingegen nicht.
Lies was in der Überschrift der Tabellenspalten steht, da gibt es nicht nur die Spalte mit den Reifengrößen.
Einfach mal das ganze Gutachten lesen, vom ersten Buchstaben bis zum letzten Punkt.
Dafür braucht es kein Spezialexpertenwissen, man muss nur Lesen können.
Les doch selbst nach?
https://files.pneu.jfnet.de/pdf/00233445/00233445.pdf
Grundsätzlich ja, muss je nach Reifengröße aber eingetragen werden.
Schau mal was für ein Materialstempel auf dem neuen und auf dem alten ist.
Vermutlich wie immer an der Armierung gespart...
Mach bitte mal Bilder.
Gar nicht, Scheibe dicht.
Das gleiche Problem mit Schneeanhaftungen, denn Waschanlage gibt es dort auch keine, kann man aber zumindest von den Xenonscheinwerfern übernehmen.
Bin mal gespannt, wie meine Erfahrungen mit meinem anderen Auto diesen Winter werden.
Da sind ab Werk LED-Scheinwerfer mit Linsen ohne Reinigungsanlage verbaut.