Alle Felgen für alle Adam erlaubt?

  • Hi Leute,


    wie ist das eigentlich, wenn man einen Adam mit 15 oder 16"- Bereifung nimmt und kein Sportfahrwerk dazu bekommt (Jam, Glam), ist es dann Werksseitig erlaubt trotzdem später 17 und 18"-Schuhe aufzuziehen? Oder geht das dann nicht gut zusammen (ohne Sportfahrwerk), bzw. muß im Schein nachgetragen werden? Mir entgehen da gerade konkret die Zusammenhänge.



    Danke!

  • Ich habe hier irgendwo im Forum gelesen das bei den 17 Zoll Felgen das normale Fahrwerk nicht passen würde wegen der Freigängigkeit,ich kann den Beitrag nur nicht mehr finden.
    Glaube es war vom User Corsaturbo bin mir aber nicht sicher.


    Auch für die Werksfelgen gibt es Gutachten,dort stehen dann die Auflagen drin wo sie weiterhin erlaubt sind bzw.was für Arbeiten erledigt werden müssen das es paßt.

  • Es wird wohl wie beim Corsa D gehandhabt, 17" aufwärts verbaut Opel serienmässig das Sportfahrwerk und zusätzlich noch eine lenkweg- Begrenzung.
    Ohne die lenkweg- Begrenzung könnte es Probleme geben.

  • Ich möchte dieses Thema nochmals aufgreifen, da ich einen Opel Adam Jam habe, welcher serienmässig mit 16" Felgen sowie ohne Sportfahrwerk ausgeliefert wurde. Für die Sommerreifen plane ich 17" oder 18" Felgen anzuschaffen. Hier im Forum habe ich gelesen, dass dazu eine Lenkwegbegrenzung nötig sei.


    Ich habe mir einmal die verschiedenen Felgen-Reifenkombinationen angeschaut, um zu verstehen, weshalb dies nötig sein soll.


    Zuerst einmal der Vergleich der Durchmesser der verschiedenen Räder:


    16" 6,5 J x 16 mit 195/55 Reifen: 16 x 2,54 + 19,5 x 0.55 x 2 cm = 62,09 cm


    17" 7 J x 17 mit 215/45 Reifen: 17 x 2,54 + 21,5 x 0.45 x 2 cm = 62,53 cm


    18" 7,5 J x 18 mit 225/35 Reifen: 18 x 2,54 + 22,5 x 0.35 x 2 cm = 61,47 cm


    Die Raddurchmesser sind bei allen Varianten ca. gleich, die 18" Felgen-Reifenkombination hat sogar weniger Durchmesser als die 16" Variante. Also kann es nicht am Durchmesser liegen. Ich habe die Durchmesser auch noch mit dem Meter nachgemessen. Diese stimmen mit den Berechnungen überein.


    Nun habe ich berechnet, wie weit die Felge von der Radanschlussfläche (dort wo die Felge angeschraubt wird) in den Radkasten ragt.


    16" Variante: 6,5 x 2,54 / 2 + 4,0 (ET40) = 12,255 cm


    17" Variante: 7 x 2,54 / 2 + 4,4 (ET44) = 13,29 cm (Differenz zu 16" + 1,035 cm)


    18" Variante: 7,5 x 2,54 / 2 + 4,7 (ET47) = 14,225 cm (Differenz zu 16" + 1,97 cm)


    Also ragt das 17" Rad ca. 1 cm gegenüber dem 16" Rad weiter in den Radkasten, das 18" Rad sogar ca. 2 cm weiter.


    Nun meine Frage: Wenn ich eine 17" Felge bei meinem Adam zusammen mit einer Spurverbreiterung von 1 cm pro Seite montiere, braucht es eigentlich die Lenkwegbegrenzung nicht (bei der 18" Felge müssten es dann 2 cm Spurverbreiterung pro Seite sein). Das Rad ist dann in der gleichen Position wie die serienmässige 16" Felge. Es ragt gleich weit in den Radkasten hinein und hat den gleichen Durchmesser. Kann man dies so montieren ohne eine Lenkwegbegrenzung oder mache ich da einen Überlegungsfehler?

  • Ja, das weiss ich. Aber ich habe ja einen Adam mit 16" Felgen ohne Sportfahrwerk. Meine Frage ist nun, kann ich 17" oder 18" Felgen montieren, ohne gleich grössere Modifikationen (wie Lenkwegbegrenzung) zu machen. Bei einer geplanten Spurverbreiterung von 2 cm pro Seite wäre ja eine solche Lenkwegbegrenzung mit 17" oder 18" Felgen überflüssig.

  • Da dein Adam wahrscheinlich nicht über die ab Werk erforderlichen Vorraussetzungen zur Montage der 17 Zoll Räder verfügt solltest du zu der für dich zuständigen Institution fahren (bei uns in D ist das der TÜV), dort kannst du erfragen unter welchen Umständen du die 17 Zoll eingetragen bekommen kannst. In Deutschland kann man das dann per Einzelabnahme eintragen lassen. Kommt auch immer auf den Prüfer an. Der eine macht's , der andere nicht.


    Zuvor solltest du noch in deinem COC Papier nachsehen ob dort nicht vielleicht 17 Zoll Räder eingetragen sind.
    Wenn ja, kannst du dir das oben geschilderte sparen.


    Gruß Holger