Zitat2018 wurde ein Verkehrsblatt veröffentlicht, in dem festgehalten wurde, dass Klappenanlagen gegen §30 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen, wenn sie lauter sind als die Serienanlage.
ZitatJa ein Klappenauspuff ist legal, jedoch nur wenn man ihn eingetragen bekommt oder er bei offener Klappe genau so laut ist wie die Serienabgasanlage.
Daher meine Frage.