Beiträge von Speedypower

    Eine Frage an alle, die die 20 mm Spurverbreiterung pro Rad haben. Ist das absolut problemlos auch bei voller Beladung? Hat da kein Rad irgendwann einmal die Karosserie, den Radkasten berührt? :S


    Also wir haben etwas mehr als 9500 KM nun mit unserem verbreiterten und tiefer gelegten Adam hinter uns und es hat niemals nix irgendwo geschliffen. Allerdings ist jedes Auto da ein Individuum! Es kann bei 10 Leuten funktionieren und beim 11. nicht. Dass liegt unter anderem daran dass es Fertigungstoleranzen gibt. Es kann sein dass z. B. Deine Achse 5mm mehr links sitzt und schon haste rechts ganz viel. Luft und Links schleift es. Dann muss deine Achse gelöst werden und dann verschoben werden soweit möglich. Deswegen muss ja auch jedes Auto einzeln überprüft werden bei solchen Umbauten!


    Gruß Holger

    Also da man die Felgen im Opel Zubehör bestellen kann müsste ja auch irgend jemand bei Opel dafür eine Freigabe liefern können.
    Ruf doch einfach mal die Opel Service Hotline an und frage dort nach. Die haben zwar meist keinen großen Plan, können deine Anfrage weiterleiten. Parallel dazu würde ich mal bei verschiedenen TÜV Prüfstellen Anrufen, vielleicht trägt dir ein Ingenieur die Räder auch so ein.
    Der Prüfingenieur bei meiner TÜV Prüfstelle IST das sehr flexibel (Ich bekomme bei meinem Astra 19 Zoll auch ohne Lenkradbegrenzung eingetragen, wenn nix schleift.)


    Gruß Holger

    Wie an anderer Stelle mehrfach erwähnt. Dass COC Papier wird speziell für jeden Wagen erstellt. Da dein Adam ab Werk 17 Zoll Räder hatte stehen die 18 Zoll nicht im COC Papier und müßen eingetragen werden.
    Bei Opel gibt es einen Rad/Reifen Umrüstkatalog. Da steht drin unter welchen Umständen du die 18 Zoll eingetragen bekommen kannst.
    Leider ist der Adam in diesem Katalog noch nicht aufgeführt.


    Ich empfehle dir beim Opel Kunden Info Center nachzufragen, da diese Abteilung die Gutachten in Auftrag gibt.
    Vielleicht gibt es ja da schon was für den Adam!


    Du kannst die Federn auch einbauen. Passt. Und interessiert beim TÜV keinen Menschen was da vorher drin gewesen ist. ;)
    Ich habe auch Eibach Federn im Adam Slam eingetragen.


    Gruß Holger

    Da ich zur Zeit mal wieder ein Kraftfahrzeug (Astra 2,0 CDTI) und mein Motorrad (Kawasaki Z1000SX) am umbauen bin und diesbezüglich mit Opel und dem TÜV Rheinland in engem Kontakt stehe, habe ich meine Informationen in der Hauptsache daher! Und ich denke mal das sowohl die Adam Opel AG als auch der TÜV Rheinland mit Sicherheit wissen was diesbezüglich in Deutschland erlaubt ist und was nicht.


    Mir ist es ehrlich gesagt egal was wer sich an seinen Adam schraubt. Ich wollte mit meinen Ausführungen nur darauf hinweisen, das wenn man etwas ändert und deswegen die Betriebserlaubnis erlischt es sehr schwere Folgen haben kann. Und meine Fahrzeuge haben alle Änderungen welche ein erlöschen der Betriebserlaubnis nach sich ziehen eingetragen!


    Und ich bin hier mit Sicherheit niemandem Rechenschaft schuldig wo was steht! Das könnt ihr euch selbst raus suchen, oder bei den Zuständigen Stellen erfragen!


    Das wars zu diesem Thema von mir. Schönen Sonntag noch!

    Also ich denke das es bei euch in der Schweiz auch so ist wie bei uns. Und falls nicht ist es in diesem Thread eigentlich auch nicht relevant, da Xtina welche die Frage gestellt hat in Deutschland lebt und daher Deutsches Recht gilt.


    COC steht für Certificate of Conformity. Hersteller von Neufahrzeugen, welche Inhaber einer Fahrzeug-Typgenehmigung sind, legen gem. Artikel 18 der Richtlinie 2007/46/EG jedem entsprechend dem genehmigten Typ hergestellten vollständigen oder unvollständigen Fahrzeug eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (engl. COC) nach einem der Muster des Anhangs IX der Richtlinie bei.
    Das heißt das der Wagen den z. B.du in der Garage stehen hast mit dem übereinstimmt für den Opel die Fahrzeug Typgenehmigung bekommen hat. Sobald du an dem Wagen etwas änderst (Andere Räder, andere Abgasanlage, oder sonstiges) erlischt die BETRIEBSERLAUBNIS des Fahrzeugs! Opel muss nicht explizit hineinschreiben das es nur für Opel Rad/Reifenkombinationen gilt. Steht ja auch nicht drin das es nur für Original Auspuffanlagen gilt. Wenn jetzt deine neuen Räder/Abgasanlage etc. eine eigene Betriebserlaubnis haben worraus hervorgeht das man dieseauch an deinem Fahrzeug fahren darf ist alles wieder OK. Falls nicht darfste den Kram nicht auf deinem Fahrzeug fahren!


    Das gilt so, in Deutschland und im Rest der EU, was ihr in der Schweiz macht kann ich nicht beurteilen und ist (da für mich nicht relevant) auch egal.

    Die in der EG Übereinstimmungsbescheinigung aufgeführten Felgen/Reifen-Kombinationen kannst Du montieren ohne eine spezielle ABE zu haben, wenn die Masse genau übereinstimmen. Hingegen brauchst Du für abweichende Masse auf jeden Fall eine ABE vom Hersteller. Da hast Du ja nun korrekt beim Hersteller nachgefragt.


    Das stimmt so nicht! Das was Opel in den EG Übereinstimmungserklärungen hinein schreibt bezieht sich nur auf die OPEL Räder!
    Es kann sein, dass eine Felge aus dem Zubehör exakt die selben Daten (Lochkreis, Zollangabe und Einpresstiefe) hat und dennoch auf einem Fahrzeug nicht gefahren werden darf weil zum Beispiel die Radlast zu niedrig ist! Ich kann jedem nur empfehlen eine Felge nur zu montieren wenn eine ABE vorliegt. Solltet ihr mal einen Unfall haben, so bekommt ihr falls keine ABE vorliegt zumindest eine Mitschuld. Egal was ursächlich für den Unfall war, den es erlischt die Betriebserlaubnis für euren Wagen! (Haben Gerichte schon so entschieden)


    Gruß Holger

    Hallo Xtina,


    Das ist garnicht so schwer. Was in den Opel Unterlagen steht ist in deinem Fall egal. Da es in den Opel Unterlagen ja nur um die Original Opel Felgen geht.


    Da du aber die Alufelgen von Alutec hast, hast du das einzig richtige gemacht. Du hast die Firma angeschrieben. Nun warte mal die Antwort ab und dann sehen wir weiter.


    Gruß Holger