Beiträge von Apophis

    Wie gesagt, Jedem das Seine und Geschmack ist Verschieden.


    Aber wenn Ihr diese Farbkombi wirklich ausversehen gewählt habt, dann sollte es so sein. :ddd123:


    Ich finde der sieht echt sehr schön, ach was ...Mega Geil schaut der aus. :17723:


    Sehe da kein Farbkombiproblem, sehe da nur einen :wow::ablauli:

    @Avalon


    Ich hab mir gerade den Adam in Deiner Farbkombi mal auf Opel-Info angeschaut,
    da sieht man ihn zwar nicht als S, aber ich finde die Farbkombi echt Super.


    Über Geschmack lässt sich Streiten....
    Aber wenn ich diese Farbkombi hätte würde ich mir warscheinlich noch Carbonspiegelkappen und eine Carbon Grillspange anbringen,
    daß würde Mega ausschauen und wenn der dann noch als Adam S vor Deiner Tür steht, können da Deine "Rentner" Nachbarn wirklich mithalten?
    Ich denke nicht!


    Welche Felgen hast Du dir ausgesucht?


    Dazu kommt das wie Userin Kimmi auch schon geschrieben hat, die Farbkombi habe ich bis jetzt auch selten gesehen.
    Schwarz/rot schaut auch Super aus, sieht man aber häufiger.

    Ich bin auf jeden Fall gespannt was @Apophis von seiner Unterhaltung mit dem TÜV berichten wird.

    Werde ich auf jeden Fall machen :thumbsup:

    dort steht unter Punkt 2.1 Hinweise für den Fahrzeug Halter:
    Durch den Anbau einer Rad/Reifenkombination welche nicht in der COC enthalten ist, erlischt u.U. die Betriebserlaubnis.....
    ....ist zu einer Begutachtung nach § 19 vorzuführen.

    Ich hab alle Gutachten vorliegen.


    Wenn Du diesen Umrüstkatalog öffnest sieht man erst drei weiße Seiten,
    die Kundeninformation zum Räder- Reifenumrüstkatalog für Fahrzeuge der Adam Opel AG 01/2015 TÜH-TB 2015-013.00


    Dort steht auf Seite 1 :
    Der Räder- und Reifenumrüstkatalog für Fahrzeuge der Adam Opel AG zeigt werkseitig
    freigegebene Umrüstmöglichkeiten an OPEL Modellen auf und dient als Nachschlagewerk
    sowohl für die OPEL Handelsorganisation als auch für die Technische Prüfstelle für den
    Kraftfahrzeugverkehr zur Begutachtung nach § 19 StVZO Abs. 2. in Verbindung mit § 21 StVZO.


    Im Vorwort des Umrüstkataloges steht auf Seite 3 :
    Der TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH, Technologie- und Umweltzentrum, Werner-von-Siemens Straße 35, 64319 Pfungstadt,
    hat den oben genannten Räder- und Reifenumrüstkatalog für Opel Fahrzeuge für den Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erstellt.
    Hier sind Serienbereifungen und auch Umrüstbereifungen der Firma ADAM OPEL AG aufgeführt. Umrüstungen sind in dem aufgezeigten Rahmen möglich.


    Ich meine: Das klingt für mich so das sich beides nur auf original Opel Rad-/ Reifenkombinationen bezieht.
    Dort steht nichts von Fremdherstellern oder Drittanbietern.


    Dort im Umrüstkatalog steht auch natürlich auf Seite 8:
    Bei Fahrzeugen, die nachträglich mit anderen Rad-/Reifenkombinationen ausgerüstet werden, sind folgende Vorgehensweisen vorgegeben:
    1) Durch den Anbau einer Rad-/Reifenkombination, die nicht in den Fahrzeugpapieren oder in der
    Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) enthalten ist, erlischt eventuell die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
    Zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis ist das Fahrzeug einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer
    für den Kraftfahrzeugverkehr zu einer Begutachtung nach §19 / §21 StVZO vorzuführen.
    Anschließend ist die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis bei der zuständigen Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) zu beantragen.


    Ich meine: Bezieht sich wieder auf die Opelfelgen, die haben halt keine ABE und müssen somit Eingetrage werden.
    Die Brock Felgen haben aber eine Eigene ABE und ein vom TÜV erstelltes Gutachten zur ABE das sie für den Adam ohne besondere Auflagen frei gibt.
    Und das dank der ABE Eintragungsfrei.


    auf Seite 16 des.....steht:
    In der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier), welche bei Übergabe des Fahrzeuges mitgeliefert wird,
    sind alle freigegebenen Rad- und Reifenkombinationen aufgelistet.



    Ich meine: Freigegebene original Opel Felgen durch Opel bzw. durch den TÜV im Auftrag von Opel.

    wenn du mal von den "Blauen" kontrolliert wirst, ist die erste Frage : Papiere bitte...dann sieht er das ja garkeine 215/45R17 drin stehen....wenn er gut gelaunt ist, bekommst du eine Mängelkarte, wenn er im Stress ist , legt er das Fzg. still wegen fehlendem Versicherungsschutz...

    Wer er sieht das keine Brock Felge mit 215/45R17 drin steht, wir er hoffendlich Fragen warum nicht. Meine Antwort wird dann sein: "Weil sie eine ABE haben"
    Die ich ihm dann in die Hand drücke, mit Gutachten zur ABE natürlich.
    Warum sollte er....
    1. Die ABE (ein Offizielles Dokument des Kraftfahrt Bundesamt) anzweifeln?
    2. Das Gutachten vom TÜV anzweifeln?

    verlaß dich nicht auf den FOH...nur die Jung vom TÜV haben auch diesen Katalog.

    Der aus meiner Sicht nicht auf die Brockfelgen zutrifft.

    Ich habe damals einen Corsa D 1.2 (ohne Sportfahrwerk u. L.Begrenzer) auf 17 Zoll mit der OE Felge umrüsten wollen....

    ...genau...auf OE Felgen! Nicht auf Felgen von Drittanbietern.
    Diese OE Felgen benötigten warscheinlich auch Begrenzer, zumindestens laut Opel Umrüstkatalog und hatten halt keine eigene ABE oder sowas.

    wollte erst § 21 also Einzelabnahme machen, hat sich dann aber durch Probefahrten "überreden" lassen , mir diese Kombination nach § 19 einzutragen.

    Da die OE Felgen halt kein ABE oder so für den Corsa hatten musste er es halt Überprüfen und Du leider Eintragen lassen.

    Danach habe ich auf 7,5x17ET38 Autec Wizzard umgerüstet....beim nächsten TÜV: trotz ABE der Felge wieder Ärger....

    Wenn diese Felgen eine ABE für deinen Corsa hatten kann ich Deinen Ärger verstehen.
    User OmegaBenni würde warscheinlich jetzt schreiben "Prüfer ohne Verstand"

    da habe ich gesagt, komm trag ein....und nur 31€ gekostet.

    Hätte ich wohl genauso gemacht, wegen 31€ zur nächsten TÜV Station zu fahren nur um einen Prüfer mit Verstand zu finden und Recht zu bekommen hätte warscheinlich länger gedauert und Nerfen gekostet.

    wünsche dir viel Erfolg bei den geplanten Umbauten!

    Danke Dir!
    Ich werde weiter Berichten.

    @easyslotter


    Zu Deiner Frage, nein weder in der COC stehen 17 Zoll noch waren bereits welche montiert.


    Ich habe ja auch schon geschrieben das ich das alles vorher auch beim TÜV Anfragen werde.


    Ich kenne auch wirklich sämtliche Gutachten und Beschreibungen auswendig könnte man sagen, egal ob sie die Brock Felge betreffen und den Opel Umrüstkatalog.


    Natürlich glaube ich Dir auch was deine Erfahrungen angeht und bin Dir Dankbar für die Warnungen.


    Ich würde aber trotzdem gerne mal gegen Fragen ob deine Felge von AUTEC mit der Du da damals Probleme hattest auch eine ABE hatte für das Fahrzeug auf das Du sie montieren wolltest?


    Gehen wir einfach mal davon aus das ich nicht jemand wer der sich für Autos interesiert
    und nicht in einem Forum angemeldet wer in dem man viel Infos für sein Fahrzeug bekommt.
    Der nicht selbst weiß das es da Modell mit Begrenzung gibt.


    Ich würde einfach nur als Adamfahrer mit andere Felgen holen wollen, von nix weiter ne Ahnung.
    Gehe also ins Netz finde dort einen Hersteller von alufelgen und rufe diesen an. Der sagt mir ich habe hier eine Felge für ihr Fahrzeug die hat eine ABE und sie brauchen nix Umbauen da keine Auflagen vorhanden, führen sie nur die ABE im Fahrzeug mit.


    Ich denke mal kein Hersteller würde eine Felge verkaufen mit ABE die bei Volleinschlag schleift oder sowas,
    schließlich würde es nicht lange dauern bis sich der erste Kunde beschwert und das bekannt wird.


    Setzen wir vorraus die Felge passt und wird also erstmal von mir gefahren. Was passiert jetzt....., bei einer Kontrolle der Polizei würde nix Auffallen, da ich für die ja die ABE hätte und vorzeigen würde. Erst beim kommenden TÜV Termin könnte sowas Auffallen und dann...?


    Klar bin ich als Fahrzeugführer für mein Fahrzeug verantwortlich, aber in so einem Fall würde die Sache vor Gericht landen.
    Da ich als Verbraucher agumentieren würde das die Felge schleißlich vom Hersteller eine ABE hat.
    Ich bin als Verbraucher nicht Verpflichtet diese ABE zu Hinterfragen oder sonst irgendwas.
    Da es sich um ein Amtliches Dokument vom TÜV handelt, dem ich Glauben schenke.
    (Bezogen auf das Gutachten zur ABE der Brock Felge)


    Wo und wie will mir ein Richter da ein schuldhaftes Handeln Nachweisen?


    Aber wie geschrieben..., ich werde weiter auf Antworten von Opel und Dekra warten, mal schauen was die sagen....
    und ich Frage auch beim TÜV nach.....


    Werde dann Berichten...

    So, manchmal geschehen Dinge schneller als man Denkt! :D


    Ein erste Antwort habe ich bereits, da ich gerade mit der Firma Brock telefoniert habe. :12cv3:


    Gesprochen haben wir über die BROCK Felge B23 in 7X17 ET38 mit 215/45R17 Bereifung, für Adam 51-85 KW Modelle (wie im Gutachten beschrieben).


    Erklärt habe ich dem guten Herrn am Telefon das wenn der Adam Werksseitig mit originalen Opel Felgen in 17 Zoll oder auch 18 Zoll ausgerüstet wird immer eine Lenkwinkelbegrenzung mit Verbaut sein muss und wird. Das dieses auch aus dem Opel Umrüstkatalog hervorgeht. :lehrer:


    Natürlich habe ich auch Erklärt das Adam Modell die Werkseitig nicht mit originalen Opel Felgen in 17 Zoll oder 18 Zoll ausgeliefert werden
    auch nicht dieses Lenkwinkelbegrenzung verbaut bekommen.


    Ich habe dem guten Mann gesagt das ich halt etwas Verwirrt bin da die TÜV Gutachten aus dem Opel Umrüstkatalog die Begrenzung fordern
    andererseits aber die BROCK B23 ja eine ABE für den Adam hat und im Gutachten der BROCK B23 nix von Lenkwinkelbegrenzung zu finden ist.
    Es keine Reifenbezogene Auflagen und Hinweise gibt. :gruebel:


    Die Aussage/Antwort der Firma Brock ist ganz klar gewesen.


    Die BROCK B23 hat für den Adam eine ABE und muss nicht Eingetragen werden. :m0045:
    Wörtlich wurde gesagt:
    Nach der Umrüstung die ABE / Gutachten im Fahrzeug immer mitführen, es ist keine Vorführung beim TÜV wegen einer Eintragung nötig" :m0041:


    Es ist auch keine Lenkwinkelbegrenzug nötig, da nicht in ABE / Gutachten der BROCK Felge gefordert. :thumbsup:


    Auch alle anderen im Gutachten aufgeführten Reifengrößen wie 195/45R17, 205/45R17, 215/40R17 könnten gefahren werden.


    Ich stelle hier nochmal als Dateianhänge die ABE und das Gutachten ein:adam-forum.de/attachment/6878/ Gutachten BROCK B23.pdf

    huhuuuu von wo genau kommst du?Holzminden lässt grüßen :)

    Huhu @OnYou :m0023:


    Na ja, das Wort "Hier" ist in dem Zusammenhang nicht ganz passend :blush2:
    Ich bin in Hannover aufgewachsen und als man dann den Führerschein hatte ist man, da man es damals auf Grund der Spritpreise noch konnte, viel zum Spaß umher gefahren. Am meisten Spaß machte dabei immer die "Spaßfahrten" im Deister, Weserbergland und Harz. Heute wohne ich ca. 40Km nördlich von Hannover, in der Wedemark. Aber Holzminden ist ja nur ein Katzenprung weg, eventuell sieht man sich ja mal :ddd123:


    LG Peter :)
    [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/ablage/154/129.png]




    Dann erstmal Danke das hier so Angeregt über das Thema
    "Brock Felge bzw. Lenkwinkelbegrenzung, ja/nein oder welches Gutachten ist den jetzt Gültig" geschrieben und Diskutiert wird. :m0007:


    Nur Bitte nicht Kloppen deswegen! :m0018:


    Ich Danke wirklich jedem Einzelnen von Euch :12sssss3: und bin mir Sicher das jeder seine Erfahrungen hat und auch fachliches Wissen dabei ist. :17723:


    Sobald ich weiter Infos zu dem Thema habe, Nachfrage bei Opel bzw. bei der Dekra läuft ja gerade, werde ich natürlich Berichten.
    Bis zum Sommer 2018 hat das Thema eh noch Zeit, vorher werde ich keine neuen Felgen anschaffen.
    Ich werde aber trotzdem die Tage noch zusätzlich eine Mail an die Firma Brock schreiben und die mal befragen.
    Wenn ich von dort eine Antwort habe werde ich natürlich auch sofort Berichten.


    Aber so wie ich mich kenne, bei meinem Glück, bekomme ich eh von Opel, Dekra und Brock unterschiedliche Antwort :iuddt: