Huhu zusammen 
So ich war gestern mit klein Apo
beim TÜV, wollte ja die Gruppe A Anlage und das Gruppe A Flexrohr eintragen lassen.
Wieso und warum hatte ich ja im Beitrag 490 geschrieben. 
Da ich vorne am Empfang beim TÜV nicht die ganze Geschichte bzw. mein "Problem/meine Sichtweise" erzählen wollte,
dachte mir es reicht wenn ich den armen TÜV-Prüfer verwirre
, hab ich nur gesagt das ich gerne meinen Auspuff eintragen lassen würde.
Woraufhin man mich gebeten hat meine Fahrzeugpapiere und die Unterlagen zum Auspuff abzugeben,
sollte mich dann in den Wartebereich begeben und dort einen kostenlosen Kaffee genießen. 

Nach ca. 10 Minuten kam dann der Prüfer und er wollte mir dann gleich Erklären das mein Auspuff ja eine EG-Betriebserlaubniss hat,
ein Eintragen somit nicht nötig sei. 
Ich hab ihm dann erklärt das mir das schon Bewusst ist
und ich den Auspuff im Grunde garnicht eintragen lassen will
,
sondern nur das Flexrohr
, welches aber auch eine EG-Betriebserlaubniss hat
, welche ich aber nicht in schriftlicher Form besitze
,
sondern nur in der Form des aufgeschweißten Blechstück am Flexrohr auf dem die e1-Nummer vom Flexrohr eingeprägt ist
,
welche aber nicht Bestandteil der schriftlichen EG-Betriebserlaubniss meiner Auspuffanlage ist. 


Ihr könnt euch vorstellen ab diesem Zeitpunkt war die Verwirrung perfekt.. 
Aber zum Glück nur bis zu dem Moment wo klein Apo auf der Bühne war und der Prüfer unter ihm Stand. 
Der Prüfer schaute sich Flexrohr und Anlage genau an und meinte dann das er keinen Grund sieht es einzutragen.
Im Fall einer TÜV-Untersuchung vom Fahrzeug, also da wo man alle 2 Jahre hin muss
,
wäre für ihn als Prüfer nur relevant das die Auspuffanlage bzw. Teile von dieser eine e1-Nummer angebracht haben,
somit sind sie als solche zugelassen. 
Ich hab ihm dann noch gesagt das wir uns dann ja in 1,5 Jahren wieder sehen und ich hoffe das Er sich dann noch an seine Aussage erinnern kann. 