Beiträge von QTip

    Das Schweißen im Text bezieht sich meiner Meinung nach auf den Austausch des vorhandenen Endrohres gegen ein z.B. dickeres, welches dann an den Endtopf angeschweißt wurde...was natürlich nicht zulässig ist.

    Wird das Austauschendrohr jedoch mit dem Endtopf verschweißt...

    Bei einer Blende muss man nur darauf achten, daß es nicht über dem vorhandenen Endrohr übersteht (Trompetenwirkung) und nicht die Fahrzeugkannte überragt. Wie das Teil befestigt wird dürfte eigentlich egal sein.

    Es ist dabei lediglich zu beachten, dass die Blende nicht zum Originalendrohr übersteht (Trompetenwirkung) und nicht die Fahrzeugumrisse überragt.

    Wenn du also den Chromteil entfernst (ist ja auch nur eine Blende), bleibt ja immer noch das Rohr vom Endtopf übrig. Auf diesem Rohr darfst du dann eine neue Blende klemmen, schrauben, schweißen...musst nur die Einschränkungen bzgl. Trompetenwirkung und Fahrzeugkante beachten.

    Im Zweifelsfall würde ich direkt bei DEKRA nachfragen bzw. einem Prüfer die Blende am Fahrzeug zeigen und ihm erklären was du tun möchtest.

    Soweit ich das bisher gelesen habe, muss es vor dem Ausbau "entheiratet" werden....nachträglich geht wohl nicht. Du bekommst es in einem anderen Fahrzeug nicht mehr in Betrieb, also kann man es dort auch nicht nachträglich "entheiraten".

    Ich habe zwar kein Gewindefahrwerk drin, sondern nur Federn von H&R und Spurplatten von H&R, habe aber die Federn beim FOH machen lassen, und mir ist gesagt worden auf nachfrage von mir das sich die Garantie hierdurch nicht erlischt.

    Ich habe mein B12 Fahrwerk beim FOH einbauen lassen, weil lt. meinem FOH dann die Garantie auf diese Baugruppe erhalten bleibt...wurde sogar in den Unterlagen vermerkt. Im ungünstigsten Fall hast du halt auf diesen Teil des Fahrzeugs keine Garantie mehr, die Garantie für das gesamte Fahrzeug verfällt dadurch nicht.

    Ich würde, wie alter Mann bereits vorgeschlagen hat, mal bei deinem FOH nachfragen...kostet dann vermutlich etwas mehr, aber du bist dann auf der sicheren Seite.

    Und lass die Finger vom KW V3, du hast keinen Rennwagen ;)

    ... mal abgesehen davon, wie meine Vorrednern es ja auch schon geschrieben haben, müsstest du einen TÜV-Prüfer haben der dir das ganze System dann auch einträgt, da ja die Freigaben (ABE‘s und Prüfzeichen) indem Augenblick ungültig sind, indem du daran etwas veränderst.

    Nicht ganz korrekt...der InoxCar MSD gilt es als Ersatzteil für den Original MSD und nicht als Tunigteil! Da man die Downpipe auch mit der Original AGA fahren könnte, müßte im Falle eines verbauten InoxCar MSD auch nur die Downpipe abgenommen werden. Wie das in Verbindung mit einem zusätzlichen InoxCar ESD ist, kann ich nicht sagen...kenne die Definition vom InoxCar ESD nicht.

    Wenn ein Gewindefahrwerk nicht zwingend ist, wäre das Bilstein B12 meine Wahl für den Adam S.

    Federn und Dämpfer sind, zumindestens für mich:saint::D, perfekt aufeinander, sowie das Fahrzeug, abgestimmt.:m0007:

    Da geh ich mit...fahre auch das B12, kein Vergleich zu "nur" Federn