Beiträge von M&M

    Mir fällt das Warten besonders schwer, weil ich mein altes Auto schon vor ein paar Wochen verkauft habe und nun erstmal ohne bin :/

    Ok, so ganz ohne Auto ist natürlich doof.
    Aber ist Vorfreude nicht eine der schönsten Freuden?
    Und dann plötzlich geht alles so schnell.

    Ich bin einfach zu wenig hier unterwegs um noch allem folgen zu können...dazu kommt das alter :iuddt:


    @charly-13: Ich habe gesehen Du hast Wireless Charging mit konfiguriert.
    Darauf bin ich sehr gespannt. Darf man fragen was Du für ein Telefon nutzt?

    Sorry, aber ich war gerade so im "Postingwahn" :blush:
    Dachte mir aber das @Rollipop gemeint war.
    @Pharah: du wirst aber recht haben und er wird die Marocana Variante gesehen haben.
    Sollte er Wert auf Sitzheizung gelegt haben, bleibt ja eh nur die Leder Variante für ihn.

    Bilder Täuschen, und da kommt es auf das Material an.
    Leder wirkt auf Bildern anders wie die Marocana Variante.


    Schwarz sind aber beide Varianten.


    Trotz allem bleiben die Recaro's beim S ein absolutes Muss!

    Ich weiß ja nicht was sich so in den letzten Jahren geändert hat.
    ich kenne das nur so:
    ABE = Eintragungsfrei
    TÜV Gutachten = Vorführung beim TÜV notwendig.


    "Früher": Zulässige Rad-/ Reifenkombinationen waren schon in den Papieren eingetragen. Wollte man eine andere Rad-/ Reifenkombination fahren, gab es zu den Felgen ein Gutachten in dem die für das entsprechende Fahrzeug zulässigen Reifengrößen standen. Dazu die evtl. nötigen Auflagen.
    Wurden die Auflagen ordnungsgemäß eingehalten, gab es das "Amen" vom Tüv und gut war das.


    Heute: COC zum Fahrzeug, in dem die zulässigen Rad-/ Reifenkombinationen stehen. Alles andere ist dann wieder durch das Gutachten der Zubehörfelge und die darin aufgeführten Auflagen abgedeckt.


    Wenn ich das jetzt vergleiche, hat sich nur eins geändert. Heute gibt es ein COC, wo sonst die dinge im Damals noch sogenannten Fahrzeugbrief eingetragen waren.


    Ich erinnere mich auch, das es damals schon bei einer geringen Anzahl felgen die Auflage des Lenkwinkelbegrenzers gab. Das war dann aber auch im Gutachten unter den Auflagen aufgeführt.


    Ich bin auf jeden Fall gespannt was @Apophis von seiner Unterhaltung mit dem TÜV berichten wird.