Ich weiß ja nicht was sich so in den letzten Jahren geändert hat.
ich kenne das nur so:
ABE = Eintragungsfrei
TÜV Gutachten = Vorführung beim TÜV notwendig.
"Früher": Zulässige Rad-/ Reifenkombinationen waren schon in den Papieren eingetragen. Wollte man eine andere Rad-/ Reifenkombination fahren, gab es zu den Felgen ein Gutachten in dem die für das entsprechende Fahrzeug zulässigen Reifengrößen standen. Dazu die evtl. nötigen Auflagen.
Wurden die Auflagen ordnungsgemäß eingehalten, gab es das "Amen" vom Tüv und gut war das.
Heute: COC zum Fahrzeug, in dem die zulässigen Rad-/ Reifenkombinationen stehen. Alles andere ist dann wieder durch das Gutachten der Zubehörfelge und die darin aufgeführten Auflagen abgedeckt.
Wenn ich das jetzt vergleiche, hat sich nur eins geändert. Heute gibt es ein COC, wo sonst die dinge im Damals noch sogenannten Fahrzeugbrief eingetragen waren.
Ich erinnere mich auch, das es damals schon bei einer geringen Anzahl felgen die Auflage des Lenkwinkelbegrenzers gab. Das war dann aber auch im Gutachten unter den Auflagen aufgeführt.
Ich bin auf jeden Fall gespannt was @Apophis von seiner Unterhaltung mit dem TÜV berichten wird.