Es kommt immer drauf an was dabei ist.
Teilegutachten = Tüveintragung erfolderlich
ABE = keine Tüveintragung erforderlich. Lediglich die ABE mus mitgeführt werden.
Dies gilt aber immer nur für die einzelne Änderung.
Federnsätze mit ABE müssen nciht eingetragen werden. Kombiniere ich die mit Spurverbreiterungen oder auch anderen Flegen, dann greift die ABE nicht mehr.
Die ABE besagt, das schon eine Prüfung mit einem Musterfahrzeug erfolgt ist und somit keine Eintragung erforderlich ist.