moin ,
Ja die kannst du wechseln, aber : die Leuchte ist nicht erlaubt im Rahmen der StVzO!!! Sie ist nur zugelassen als Rückfahrleuchte.
Also wenn du alle 2 Jahren zum TÜV gehst " Wechseln" oder hoffen das der Prüfer nix sagt bzw nicht direkt auffällt .
Gruß Danny ![]()
[Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/ablage/153/80.png]