@alter Mann: Die gute alte Regel: „Was an Board ist, muss auch funktionieren.“ ![]()
Gut, dass es dazu jetzt eine klare Entscheidung gibt.
Hatte im Bekanntenkreis vor vielen Jahren den Fall dass die Airbagleuchte warnte. Der TÜV hat die Plakette verweigert.
Der Bekannte sagte: „Es gibt doch auch Autos ohne Airbag. Die bekommen doch auch die Plakette.“
Da ließ der Prüfer nicht gelten. Zitat: „Was an Board ist muss auch funktionieren.“ ![]()