Achtung bei der Montage der Abschleppöse

  • Der erste Gebrauch der Abschleppöse brachte bereits eine böse Überraschung. Ohne Kunststoffschraubendreher oder Spezialwerkzeug lässt sich die Abdeckung für die Abschleppöse nicht öffnen, zumindest nicht ohne die lackierte Stoßstange zu verkratzen.
    Doch die Konstrukion dieser Abdeckung birgt noch ein weiteres Problem. Ist die Abdeckung dann mal kratzfrei ab, hängt sie an einem kurzen Kunststoffsteg, so das sie nicht komplett abgenommen werden kann. Sollte jemand so tatsächlich fahren, ist die Stoßstange total ruiniert. Also den Kunststoffsteg vorsichtig ausfädeln und Abdeckung komplett entfernen.
    Und trotz aller Vorsicht gibts Kratzer. Alleine das Herausziehen dieser Kostruktion hat bei mir eine lackfreie Stelle hinterlassen.
    Daher mein Tip:
    Abnehmen mit extremer Vorsicht, am besten Kunstoffhaken oder -schraubendreher und mit Schutztuch um diesen blöden Steg. Nach Demontage den Steg vorsichtig mit Seitenschneider entfernen und die Abdeckung während des Gebrauches der Abschleppöse in Stofftuch oder -tasche im Fahrzeug lagern.


    Ich weiß, es ist unwahrscheinlich das klein Adam ein anderes Fahrzeug abschleppt, aber warum auch immer... Vorsicht beim Gebrauch der Abschleppöse!

    Wer Kritik nicht erträgt, hat kein Interesse am Fortschritt!

  • HI @Slam,


    Besten dank für diese Info.
    Da habe ich erst gar nicht mit gerechnet das es so aufwendig ist und kompliziert.
    Und verkratzen auch noch..... Das geht erst gar nicht.
    Also..... Jemanden abschleppen ?? [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Schilder/dagegen2.gif]


    Gruß Danny :iu555t:
    [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/ablage/154/81.png]

    :auto: Adam fahren macht süchtig. Zu Risiken und Nebenwirkungen kontaktieren sie bitte ihren FOH :auto:

  • Ich wollte nicht zur "unterlassenen Hilfeleistung" sondern nur zur Vorsicht aufrufen!
    Die Vorstellung mit klein Adam einen fetten SUV abzuschleppen ist großes Kopfkino, und in Realität auch ein Youtube-Video Wert.

    Wer Kritik nicht erträgt, hat kein Interesse am Fortschritt!

    Einmal editiert, zuletzt von Slam ()

  • nur als info, es ist keine unterlassene Hilfeleistung wenn man nicht abschleppt... man muss niemanden reanimieren oder verbinden oder sonst was... das einzige was man tun muss, ist Hilfe holen (Feuerwehr, Polizei etc) zu nichts anderem ist man verpflichtet...


    Ob das jeder mit seinem Gewissen Aus machen kann muss jeder selbst entscheiden

  • Vielen Dank für die Richtigstellung der Rechtslage, so differenziert konnte ich heute morgen noch nicht denken.

    Wer Kritik nicht erträgt, hat kein Interesse am Fortschritt!

  • ... man muss niemanden reanimieren oder verbinden oder sonst was... das einzige was man tun muss, ist Hilfe holen (Feuerwehr, Polizei etc) zu nichts anderem ist man verpflichtet...


    Ob das jeder mit seinem Gewissen Aus machen kann muss jeder selbst entscheiden

    Ganz falsch!
    Gewissen hin oder her...man ist verpflichtet Erste Hilfe zu leisten und nicht ->nur<- den Notruf abzusetzen.


    Nochmal zur Auffrischung
    https://www.bfga.de/arbeitssch…begriffe-c-i/erste-hilfe/

  • da wir erst einen ersthelfer Lehrgang hatten, wurde mir das so erklärt


    Selbst in deinem Link steht, das das Notruf absetzen, sichern der Unfallstelle und Betreuung der Verletzten gehört...
    Und genau das habe ich geschrieben.


    Kein Mensch oder Gesetz zwingt dich zu mehr...
    Und das ist gut so, denn es kann viel falsch gemacht werden

  • § 323c Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen


    (1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.


    Im Bussgeldkatalog steht noch dazu.....



    Zu den Erste-Hilfe-Maßnahmen gehört es auch, einen Krankenwagen zu rufen und den Unfallort abzusichern, damit andere Fahrzeuge vorgewarnt sind und nicht unvorbereitet in die Unfallstelle hineinrasseln.
    Sind diese Punkte erledigt, sollten sich sogenannte „Ersthelfer“ um verletzte Personen kümmern und diese nach dem Unfall betreuen, bis professionelle Hilfe eintrifft.


    LG Peter :)

    LG Peter :)
    Von klein Apo 8066-apo-re-png auch :m0023:
    :377866:
    :Apo_li::love: Erstzulassung = 11.2015 / Modelljahr G = 2016 :thumbup:

  • Ganz falsch!Gewissen hin oder her...man ist verpflichtet Erste Hilfe zu leisten und nicht ->nur<- den Notruf abzusetzen.


    Nochmal zur Auffrischung
    https://www.bfga.de/arbeitssch…begriffe-c-i/erste-hilfe/

    da wir erst einen ersthelfer Lehrgang hatten, wurde mir das so erklärt


    Selbst in deinem Link steht, das das Notruf absetzen, sichern der Unfallstelle und Betreuung der Verletzten gehört...
    Und genau das habe ich geschrieben.


    Kein Mensch oder Gesetz zwingt dich zu mehr...
    Und das ist gut so, denn es kann viel falsch gemacht werden

    Erst schreibst du man muss niemanden reanimieren,verbinden oder sonst was machen sondern nur den Notruf wählen
    (deine Worte)
    Im zweiten Post kommt nun dazu...Notruf,Unfallstelle absichern und Betreung der Verletzten... 8|



    Fakt ist...


    Du mußt die Unfallstelle absichern
    Du mußt ggf reanimieren
    Du mußt ggf verbinden
    Du mußt den Notruf wählen


    Das Ganze immer mit dem Hintergrund der Eigensicherung,die zu jeder Zeit Vorrang hat.


    Das Einzigste was man falsch machen kann,ist aus Angst was falsch zu machen,nicht zu helfen.


    Zusammen gefasst kann man es doch ganz einfach sagen...


    Unfallstelle sichern
    Person ansprechbar-> versorgen der Verletzung(en) ...die Situation erklärt sich dann von selbst
    Person nicht ansprechbar,Atmung vorhanden->stabile Seitenlage
    Person nicht ansprechbar,keine Atmung vorhanden->reanimieren
    Notruf absetzen


    Ich denke damit ist nun alles gesagt...vielleicht habe ich dich auch falsch verstanden und du meinst es auch so ;)
    Wie dem auch sei...lass uns zum Thema zurück kommen ;) ...hier ging es ja um die Abschleppöse ^^
    Falls doch noch Redebedarf zum Erste Hilfe Thema besteht,bitte ruhig nen neuen Thread dafür aufmachen :)