Frage zum Leasing-vertrag

  • hi sorry, hab leider nicht herausgefunden wie man ein neues Thema öffnen kann.
    kann mir jmd. helfen, ich hatte am freitag einen unfall mit meinem adam... und wie sich heute herausstellt wahrscheinlich ein wirtschaftlicher totalschaden :wacko:
    ich habe dem adam geleast - da ich umgezogen bin, finde ich gerade die unterlagen mit dem leasingvertrag nicht :wall:
    hat jmd. seinen leasing vertrag zur hand und kann mir mitteilen, ob es eine klausel gibt dass es über die gmac - bank (opel-bank) laufen muss?
    wollte die sache - da ich nicht schuld bin - über den anwalt laufen lassen, jedoch kann es sein - dass es da eine absatz gibt, indem es heißt dass es nur über
    die bank und nicht über dritte (oder so ) möglich ist.
    ich wäre euch sehr sehr sehr dankbar.
    lg

  • Moin.
    Ich hab keine Ahnung von leasing,
    Würde aber einfach mal beim Händler anrufen und dem das erzählen.
    Mein foh würde sich da definitiv drum kümmern.


    Grüße benni

    Herkunft ist gar keine Leistung, darauf stolz zu sein ist Mist!

  • Die Leasinggesellschaft ist uneingeschränkter Eigentümer des Fahrzeugs! Solche Abwicklungen bitte nur über diese! Dir gehört das Fahrzeug nicht. Auf jeden Fall die Leasing informieren, die entscheiden dann wie es weitergeht. Eigene Entscheidungen können hinterher so richtig teuer werden.

  • Ich kann das was john.bull geschrieben hat nur bestätigen. Ich habe in meinem Vertrag kurz nach gesehen und da steht ganz klar drin, dass alle "größeren" Unfälle unverzüglich zuzeigen sind.


    Eine andere Sache ist auch noch bei Totalschäden zu beachten: Wenn dein Auto wirklich ein Totalschaden ist/hat, kann eine Differenz zwischen dem Restwert deines Autos vor dem Unfall und dem Restwert nach bestehenden Vertrages entstehen (also der Restwert des Autos ist kleiner als der Restwert des Vertrages). Sollte so eine Differenz vorhanden sein, kann (muss nicht) es passieren, dass du auf diesen Kosten sitzen bleibst.

  • Da die Unfallabwicklung mein tägliches Brot ist kann ich nur bestätigen, dass der Leasinggeber sofort zu informieren ist. Oftmals ist die Leasing mit der Einschaltung eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht einverstanden. Ich muss auch meinem Vorredner rechtgeben es kann durchaus sein, dass du gegebenenfalls auf Kosten Sitzenbleiben wirst. Die kann man aber nicht pauschal sagen sondern es kommt hier auf die monatliche Leasingrate bzw. auf eine eventuelle gezahlte Anzahlung an. Ich würde dir raten einen Anwalt sowie einen KFZ-Sachverständigen einzuschalten.

    "Wenn Gott gewollt hätte, daß wir laufen, hätte er uns nicht das Auto erfinden lassen."