Alutec Felgen für Adam

  • hallo mdm1266


    Speedypower meinte original OPEL Räder!
    Die Felge 6 J x 16 ET 40, die auf´m Adam gefahren werden darf, gibt es von OPEL
    Diese ist zwar nicht in der Zubehörpreisliste vom ADAM enthalten, aber z.B. beim Corsa D
    eine davon fahre ich aktuell im Winter mit 195/55 R16 Bereifung


    Beispiele:
    Katalog Nr. 1002502 Teile Nr. 13211904
    oder
    Katalog Nr. 1002607 Teile Nr. 13338769
    beide Felgen sind 6 J x 16 ET 40

    Adam Jam 74 KW 100 PS - EZ 07.2013 - Fire Red / Midnight Black
    Adam Jam 74 KW 100 PS - EZ 05.2018 - Arden Blue / Light Grey


  • Da haben wir es in der Schweiz einfacher, siehe hier:


    2. Definition von "genehmigte" Felgen
    Nicht melde- und nicht prüfpflichtig sind Felgen, die in der entsprechenden TG oder COC eingetra-
    gen und damit "genehmigt" sind. Für das Fahrzeug als "genehmigt" gelten Felgen, welche in den Di-
    mensionen (Felgenbreite, Felgendurchmesser, Einpresstiefe) sowie im Material (Stahl oder Leichtme-
    tall) und der "Marke" mit den Eintragungen gemäss TG oder COC übereinstimmen.


    Ist kein Eintrag der Marke und/oder des Materials auf der TG oder COC vorhanden, so bedeutet dies:
    Sämtliche Räder, die in den Dimensionen (Felgenbreite, Felgendurchmesser, Einpresstiefe) und allen-
    falls dem Material den Eintragungen auf der TG oder COC entsprechen, gelten grundsätzlich als "geneh-
    migt".

  • Also ich denke das es bei euch in der Schweiz auch so ist wie bei uns. Und falls nicht ist es in diesem Thread eigentlich auch nicht relevant, da Xtina welche die Frage gestellt hat in Deutschland lebt und daher Deutsches Recht gilt.


    COC steht für Certificate of Conformity. Hersteller von Neufahrzeugen, welche Inhaber einer Fahrzeug-Typgenehmigung sind, legen gem. Artikel 18 der Richtlinie 2007/46/EG jedem entsprechend dem genehmigten Typ hergestellten vollständigen oder unvollständigen Fahrzeug eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (engl. COC) nach einem der Muster des Anhangs IX der Richtlinie bei.
    Das heißt das der Wagen den z. B.du in der Garage stehen hast mit dem übereinstimmt für den Opel die Fahrzeug Typgenehmigung bekommen hat. Sobald du an dem Wagen etwas änderst (Andere Räder, andere Abgasanlage, oder sonstiges) erlischt die BETRIEBSERLAUBNIS des Fahrzeugs! Opel muss nicht explizit hineinschreiben das es nur für Opel Rad/Reifenkombinationen gilt. Steht ja auch nicht drin das es nur für Original Auspuffanlagen gilt. Wenn jetzt deine neuen Räder/Abgasanlage etc. eine eigene Betriebserlaubnis haben worraus hervorgeht das man dieseauch an deinem Fahrzeug fahren darf ist alles wieder OK. Falls nicht darfste den Kram nicht auf deinem Fahrzeug fahren!


    Das gilt so, in Deutschland und im Rest der EU, was ihr in der Schweiz macht kann ich nicht beurteilen und ist (da für mich nicht relevant) auch egal.

  • Also ich denke das es bei euch in der Schweiz auch so ist wie bei uns. Und falls nicht ist es in diesem Thread eigentlich auch nicht relevant, da Xtina welche die Frage gestellt hat in Deutschland lebt und daher Deutsches Recht gilt.


    COC steht für Certificate of Conformity. Hersteller von Neufahrzeugen, welche Inhaber einer Fahrzeug-Typgenehmigung sind, legen gem. Artikel 18 der Richtlinie 2007/46/EG jedem entsprechend dem genehmigten Typ hergestellten vollständigen oder unvollständigen Fahrzeug eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (engl. COC) nach einem der Muster des Anhangs IX der Richtlinie bei.
    Das heißt das der Wagen den z. B.du in der Garage stehen hast mit dem übereinstimmt für den Opel die Fahrzeug Typgenehmigung bekommen hat. Sobald du an dem Wagen etwas änderst (Andere Räder, andere Abgasanlage, oder sonstiges) erlischt die BETRIEBSERLAUBNIS des Fahrzeugs! Opel muss nicht explizit hineinschreiben das es nur für Opel Rad/Reifenkombinationen gilt. Steht ja auch nicht drin das es nur für Original Auspuffanlagen gilt. Wenn jetzt deine neuen Räder/Abgasanlage etc. eine eigene Betriebserlaubnis haben worraus hervorgeht das man dieseauch an deinem Fahrzeug fahren darf ist alles wieder OK. Falls nicht darfste den Kram nicht auf deinem Fahrzeug fahren!


    Das gilt so, in Deutschland und im Rest der EU, was ihr in der Schweiz macht kann ich nicht beurteilen und ist (da für mich nicht relevant) auch egal.


    Dann nenne bitte eine entsprechende Quelle, welche uns das für Deutschland und der Rest der EU belegt. Ich habe leider im Internet bisher nichts gefunden.


    Ich habe eine Quelle für die Schweiz, welche genau das sagt, was ich geschrieben habe: http://www.stva.sg.ch/home/str…e/Fremdfelgen_01.2013.pdf
    oder hier:
    http://www.baselland.ch/felgen…88731+M5ae4c4f5322.0.html


    Und wieso soll das in diesem Forum nicht relevant sein. Ich denke, es dürfen auch Informationen an Mitglieder oder Besucher aus dem Ausland (von Deutschland aus gesehen) weitergegeben werden;-)

  • Da ich zur Zeit mal wieder ein Kraftfahrzeug (Astra 2,0 CDTI) und mein Motorrad (Kawasaki Z1000SX) am umbauen bin und diesbezüglich mit Opel und dem TÜV Rheinland in engem Kontakt stehe, habe ich meine Informationen in der Hauptsache daher! Und ich denke mal das sowohl die Adam Opel AG als auch der TÜV Rheinland mit Sicherheit wissen was diesbezüglich in Deutschland erlaubt ist und was nicht.


    Mir ist es ehrlich gesagt egal was wer sich an seinen Adam schraubt. Ich wollte mit meinen Ausführungen nur darauf hinweisen, das wenn man etwas ändert und deswegen die Betriebserlaubnis erlischt es sehr schwere Folgen haben kann. Und meine Fahrzeuge haben alle Änderungen welche ein erlöschen der Betriebserlaubnis nach sich ziehen eingetragen!


    Und ich bin hier mit Sicherheit niemandem Rechenschaft schuldig wo was steht! Das könnt ihr euch selbst raus suchen, oder bei den Zuständigen Stellen erfragen!


    Das wars zu diesem Thema von mir. Schönen Sonntag noch!

  • Bei dem ganzen Beamtendeutsch kommt man ja gar nicht mehr mit.



    Ich fasse mal zusammen.
    Wenn man eine Zubehörfelge an seinem Auto fahren möchte gibt es folgende mir bekannte Möglichkeiten.


    Eine ABE die sich auf das Fahrzeug bezieht ist dabei=Felge kann Plug n Play dran.....fertig.
    Ein Teilegutachten ist dabei=Felge muss unter Erfüllung der Auflagen im Gutachten vom TÜV abgenommen werden und anschließend im Fahrzeugschein geändert werden.


    Meine Quelle ist, das ich mir vor 4 Tagen meine neuen Sommeralus vom TÜV habe abnehmen und eintragen lassen..
    Die Felgen besitzen nur ein Teilegutachten.


    Das bedeutet für Xtina
    ABE vom Hersteller =perfekt
    Teilegutachten vom Hersteller=zum TÜV und eintragen lassen


    Die Kosten dafür liegen bei 67 Euro für den TÜV plus den neuen FzgSchein.


    Da meine Winteralus 7x17 ET 44 sind und meine Sommeralus 7x17 ET38, gehe ich mal sehr stark von aus das eine Felge in 6,5x15 ET42 ohne Probleme passen sollte.


    Noch Mal fürs Verständnis, je kleiner die ET um so weiter kommt die Felge aus dem Radkasten raus.
    Bedeutet in meinem Fall 6mm!


    Das der Lochkreis 4x100 ist wurde ja schon gesagt.


    Was jetzt in der restlichen Welt für Regelungen sind ist eigentlich Wurst, da die Frage von Xtina gestellt wurde und die wohnt nun mal hier.
    Ob es sinnvoll ist darüber zu diskutieren wie es woanders ist stelle ich mal stark in Frage, da betroffene User nicht erwarten können das in einem deutschen Forum die Rechtssprechung ihres Landes bekannt ist.
    Dort gibt es sicher verlässlichere Quellen als diese Forum hier.

  • Hallo
    Aufgrund des Beitrages hier, hab ich mal meine Alutec (vom Opelhändler) unter die Lupe genommen.
    In der ABE stand der Adam nicht drin, klar ist auch von 2011.
    Habe die BZ605 Loch... 4|100 und ET 45....
    Kurzer Anruf bei Alutec.. jep sind für den Kleinen..
    Und dann wurde mir das Gutachten per Mail geschickt... war ne schnelle Sache
    Weil hier doch gefragt wurde mit ET über 39
    Gruss Phönix

    1 Adam Slam, 1,4 , 87 ps, schwarz, rote Ohren und Grillspange, innen rot, Lenkrad/Schaltknauf/Handbremse rot, Sitzheizung, Parkpilot hinten... Name @di
    Bestellt: 28.8.13 ,beim Händler 30.10.13, Ausflieferung 7.11.13


    2. Adam Slam 90 PS, 1,0 Turbo, Ardenblau außen wie innen, Aussenspiegel Carbon, Innenspiegel Carbon, Grillspange ardenblau, Sitzheizung, Parkassi hinten, Dachspoiler, Touchradio, Folierung 01 in schwarz. 6.11.2014 bestellt , 12.1.15 beim Händler, am 21.1.15 abgeholt
    Name @di blue

  • Ich habe deinen Rat mal befolgt . Per Email hab ich leider keine Antwort erhalten. Leider wird es für diese Felgen kein gutachten mehr geben weil sie ja nicht mehr produziert werden. Also müsste ich zum TÜV damit. Naja wäre ja auch zu schön gewesen. Trotzdem vielen Dank für eure Hilfe. Denke ich werde mir dann lieber direkt neue kaufen und die einfach bei meinem Corsa mit verkaufen.
    Lg Kristina