Totwinkelsensor piepst der oder piepst er nicht?

  • Die "Wurst" ist genau richtig.


    Tote-Winkel-Warner sind NICHT vorgeschrieben denn sonst müßten sie ALLE Neufahrzeuge haben (so wie RDKS), insofern kann ICH auch rein rechtlich entscheiden ob ich es ausschalten möchte. Versicherungsrelevant ist es entsprechend auch nicht, da DER FAHRER der Verantworliche ist.


    Alles 100% richtig
    ...und orange Warnlampen sollten wichtigeren Dingen vorbehalten bleiben.

    Mit LPG ab Werk für 55ct\Liter fahren: Wie geil ist das denn!?
    .... und je mehr ich vollgas fahre, desto mehr spare ich! :auto:

  • Schon mal was von Chatiquette gehört?


    Laufende Großschreibung bedeutet SCHREIEN genauso wie das !!!!!!! <--------
    Aber schreit euch hier ruhig alle an.
    Jessus Maria. Seid doch froh, daß ihr überhaupt ein Auto habt!

    :123vvv::12sssss3:



    Ich denke das auch einzelne Worte nicht extra groß geschrieben werden müssen um sie nochmals zu betonen.
    Wir sind ja hier nicht in einem Forum für geistig zurück gebliebene :12vv3: Dumpfbacken. :acute:
    Deshalb bitte ich euch den guten Umgangston zu wahren. :12f3:

  • insofern kann ICH auch rein rechtlich entscheiden ob ich es ausschalten möchte. Versicherungsrelevant ist es entsprechend auch nicht,

    An dieser Stelle sei dann nochmals auf gängige (und verbindliche) Richtlinien und Normen verwiesen:
    2006/42/EG (Maschinenrichtlinie: ist für alles technische im europäischen Raum auf den Markt zu bringende absolut verbindlich; im Gegensatz zu deutlich spezifischer formulierten Normen, welche lediglich helfen, eine Richtlinie in einem kausal und logisch beschränkten Rahmen umzusetzen)
    EN ISO 13849 (hier findest du alles bezüglich Risikobewertung inkl. Einstufungsmöglichkeiten von Gefährdungspotential und Eintrittswahrscheinlichkeit)
    ISO 26262 (hier geht's explizit um Automobile und u.A. die Umsetzung von sicherheitsrelevanten Assistenzsystemen im Rahmen der funktionalen Sicherheitsvorschriften nach Produktsicherheitsgesetz)


    Das ist nur eine kleine und auf den europäischen Raum begrenzte Auswahl, reicht aber für's erste. Wenn du dich da mal durcharbeitest, wirst du einen etwas realistischeren Blick haben, was rein rechtlich machbar ist und was nicht und nichtssagende Bild-Bildungs-Floskeln vielleicht ein klein wenig sparsamer einsetzen. Ebenso wirst du feststellen, dass die Entwicklungsabteilung bei Opel bzw. GM kein Bio-Tofu-freie-Energie-wir-tanzen-mal-unseren-Namen-Kindergarten ist, bei dem jeder einfach mal seine erstbeste Idee in den Raum wirft und dann per Abzählreim ein System zusammengewürfelt wird, sondern letztendlich alles seine Gründe hat und vieles ganz einfach nicht anders als so umgesetzt werden kann, auch wenn's einem vlt. nicht passt.

  • Keiner hat behauptet, dass das einfach sei. Es geht hier auch nicht um das "wie", sondern um das "ob". Auch wenn jetdriver67 seine Frage...sagen wir mal "etwas erhitzt" gestellt hat, so kann ich den Kern seiner Frage schon durchaus nachvollziehen. Und wenn ich das richtig verstanden habe, so ist das System bereits manuell abstellbar, aber eben nicht dauerhaft. Da der Schritt bis hier her schon von Opel aus gegangen wurde, kann ich als 0815 Endverbraucher durchaus mal die Frage nach einer dauerhaften Abschaltung stellen. Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei dem System um kein gesetzlich vorgeschriebenes, sondern um eine Option.


    Das Umprogrammierungen einen Rattenschwanz an Problemen herbeiführen können, kennt jeder aus seinem Leben. Dabei braucht man nur auf unsere IL 3 oder 4 sehen. Sobald ein Update kommt, schreien die einen hurra und die anderen möchten ihr IL noch tiefer vergraben. Daher auch mein Einwand oben, dass Steuergeräte einen solchen Eingriff nicht schadlos hinnehmen könnten. Damit meinte ich nicht, dass die Dinger abrauchen, sondern einen Sack voller lustiger Fehler bereithalten.


    Aber um nun einen Abschluss zu finden schlage ich vor, dass jetdriver67 zuerst seinen FOH kontaktiert und nach Möglichkeiten fragt und/oder sich direkt an den Service wendet. Dort wird man sicher eine Lösung finden oder zumindest eine Antwort geben können, aus welchem Grund eine Änderung nicht möglich ist. Über eine Auflösung würde ich mich freuen.


    Und ich möchte nochmal betonen, dass mich das Thema nicht betrifft. Denn obwohl ich nach der Beschreibung hier mit dem System prima klar kommen würde und seine Funktionsweise für mich absolut in Ordnung wäre, so ist dennoch meine Neugier geweckt worden, warum so etwas (auf dem ersten Blick) Simples nicht machbar sein soll.

  • In 2006/42/EG steht in (18) Zitat:
    "Diese Richtlinie legt nur allgemein gültige grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen fest, die durch ... und ihr nicht rechtsverbindlicher Charakter sollte gewahrt bleiben." ... an diese "Richtlinie" muß sich also NICHT gehalten werden, da kein Gesetz.


    In 2006/42/EG steht in 1.2.4.1: "Der Befehl zum Stillsetzen der Maschine muss Vorrang vor den Befehlen zum Ingangsetzen haben." = Abschalten ist wichtiger als Anschalten!


    In 2006/42/EG steht in 1.7.1.2: NUR "Wenn Sicherheit und Gesundheit der gefährdeten Personen durch Funktionsstörungen einer Maschine, deren Betrieb nicht überwacht wird, beeinträchtigt werden können, muss die Maschine mit einer entsprechenden akustischen oder optischen Warnvorrichtung versehen sein."
    Es ist vor Fahrtantritt bekannt, das die Sensorik ab 140+ km/h NICHT mehr funktioniert, d.h. es ist KEINE Funktionsstörung = es muß NICHT gewarnt werden = KEIN Warnlicht notwendig.


    An EN ISO 13849 komm ich nicht ohne Zahlung von 250€ dran!
    Ich finde auch nichts um an die ISO 26262 frei zu kommen.


    Ich bin Pilot und kann es mir ganz einfach NICHT erlauben eine RESISTENZ ZU ORANGEN WARNLAMPEN aufzubauen, denn genau das wird passieren (!),


    .... wenn man mit "andauernd leuchtenden Lampen in Warnfarbe" fährt die KEINEN sichtlichen Informationsgehalt haben! Es hat genug Flugunfälle in der Vergangenheit gegen, bei den ein kontinuierlicher Fehlalarm im Cockpit und das dadurch, nach einer gewissen Zeit, aktive "Ausblenden" dieser Warnung im Kopf der Piloten (Lerneffekt = Alarm nicht relevant), den "Blick" für einen neuen DANN REALEN ALARM (= REALE Fehlfunktion!) blockiert hat (Denke: "es ist ja normal das das Licht an ist, wir haben ja einen Fehler"!) und es erst DADURCH zu tödlichen Unfällen gekommen ist, die schlimmerweise eigentlich hätten vermieden werden können, denn OHNE den vorherigen Fehlalarm (das Warnlicht brannte ja noch vom ersten Alarm und ließ sich nicht löschen da das System vermeintlich noch meinte der Fehler sei noch da (!), änderte der WIRKLICHE 2te Fehler (=Alarm) dann nichts mehr optisch im Cockpit, denn der Strom floß ja schon zur Birne, als des ZWEITE Stromfluss des 2ten Fehlers zusätzlich aufgeschaltet wurde)! Es kamen direkt mehrere hundert Menschenleben ums Leben!


    Ich muß in meinem Beruf (bei dem das "Teil", schwerer als der schwerste Schwerlast-LKW, überhaupt erst ab ca. 300+km/h anfängt zu Fliegen und langsamer als 300 km/h vom Himmel fällt, mit ein wenig Rückenwind auch mal 1.000 km/h erreicht) teilweise innerhalb von Sekundenbruchteilen Entscheidungen fällen und adequat reagieren.


    In Flugzeugen (und die Technik von dort "fällt herunter" in die PKW-Technolgie) bedeuten:


    GELBE Warnlampen schnelle Reaktion erforderlich.
    ROTE Warnlampen sofortige Reaktion erforderlich.


    Deswegen werden diese Lampen nach der notwendigen Reaktion (Fehlerbehebung) sofort re-setet (gelöscht)! um den Blick für WEITERE, ZUSÄTZLICHE, NEUE Fehler wieder FREIzugeben!


    Um meine intuitive Reaktionsgeschwindigkeit (besonders auf Nachtflügen) NICHT zu verlieren, habe ich die Spiegel an den LED-Stellen abgeklebt (!), obwohl ich das System in der Stadt GERNE aktiv hätte (da funktioniert es ja auch mit einer INFORMATION an mich, UND leuchtet nich SINNLOS DAUERHAFT, aber ein immer und immer wiederkehrendes Ausschalten über das Menu kommt für mich NICHT in Frage). Dann ist das halt eben "schade", eine andere Programmierung oder Auswahlmöglichkeit über das Menu für "LED AUS ab 140+ km/h" (dauerhaft und vielleicht auch fahrerspezifisch abspeicherbar) SEHR wünschenswert, aber halt eben nicht vorhanden, machbar...


    ... UND JA: ich war schon diesbezüglich beim FOH, aber der möchte mir ein "Sicherheitsrelevantes" System nicht ausschalten (das man gegen Aufpreis dazubestellen muß!), darf es angeblich nicht.
    .... D.h. ich kaufe mir etwas, z.B. eine Zusatzlampe im Wohnzimmer, und wenn ich meinem Elektriker sage das die Nachts immer brennt, und ich Sie deswegen ausgeschaltet haben möchte (Draht ab, weil kein Schalter dran ist), dann sagt der mir: "NEIN, das darf ich aber nicht." ... obwohl der Nachbar vielleicht im identischen günstigeren Reihenhaus OHNE diese extra Lampe nicht solch hohe Stromkosten wegen des sinnlosen Dauerbetriebs einer solchen Lampe hat ! DAS MACH SINN ;-))) Das ist Deutschland, die EU .... wir werden noch alle Ersticken in dem Wulst an Regularien. Das Schiff wird deswegen irgendwann nicht mehr steuerbar sein und irgendwann an Land zerschellen.


    ... UND JA: ich habe einen Adam vorher Probegefahren, auch auf der Autobahn bei 200 km/h, ABER der hatte leider dieses (nervige) System nicht, ansonsten hätte ich das aktiv nicht bestellt.

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    4 Mal editiert, zuletzt von jetdriver67 ()

  • Die 2006er Maschinenrichtlinie ist seit dem 29.12.2009 entsprechend Maschinenverordnung rechtsverbindlich anzuwenden. Allein der Versuch, diese Tatsache zu widerlegen ist nicht sonderlich weiterführend. Darum geht's aber auch absolut gar nicht.


    Mir ging's darum, zu behaupten, der Totwinkelwarner sei nicht Pflicht, weswegen du auch "rein rechtlich" entscheiden kannst, ob und wie du dieses sicherheitsrelevante System umprogrammieren lässt. Das ist für mich die gleiche Argumentationsgrundlage wie "Nebelscheinwerfer sind nicht Pflicht und meine Hauptscheinwerfer leuchten doch schon weiß, dann kann ich rein rechtlich auch entscheiden dass meine Nebelscheinwerfer pink leuchten sollen." - Eine absolut bescheuerte Argumentationsgrundlage nebenbei bemerkt und wie auch im Falle des Totwinkelwarners wärst du im Unrecht.


    Ich verstehe deine Bedenken gegenüber der Tatsache der dauerhaft leuchtenden Warnlampen absolut. Würd mir bestimmt auch auf den Senkel gehen. Und ja, man kann das mit Sicherheit umprogrammieren - sind letztendlich nur paar Bits, die anders gesetzt werden müssen. Aber nein, das darf nicht gemacht werden und nein, damit wäre man nicht im Recht und ja, damit würde die Betriebserlaubnis erlöschen.


    Gibt aber schlimmere Dauerwarnungen. Fahr mal einige alte 80er Jahre JDM Wagen auf der Autobahn ^^ Der Toyota Speed-Chime in nem alten 86 z.B. kann nerven oder einschläfern - je nachdem wie man vom Gemüt her eingestellt ist... (Den darf man übrigens deaktivieren.)

  • Ich habe wie gesagt keinen Zugriff auf die 2006er Maschinenrichtlinie.


    Meine Argumentationsstruktur:
    JA, wenn ich Nebelscheinwerfer habe, dann kann ICH entscheiden ob ich Sie ANschalte (aber erst ab <60m Sichtweite), oder auch NICHT. Genau so ist das mit dem Toten-Winkel-Warner, absolut identisch und damit legitim Ihn ausschalten zu wollen (weil nicht Pflicht wie Hauptscheinwerfer) .... und JA, man könnte die Nebelscheinwerfer auch Rosa betreiben, WENN es StVO-zugelasssene Leuchtkörper dazu gäbe, gibt es aber nicht, .... aber ich will ja keine Farbänderung, insofern verstehe ich den input nicht ganz bezüglich der Farbe. Ich bin hier ganz "digital" unterwegs AN/AUS, 0/1, ... keine Farbcodierung.


    Ich habe für mich das Problem auf jeden Fall gelöst. Ich brauche die Toten-Winkel-Warner nicht zum glücklicher werden, nur es betrübt mich schon, das man ein vorhandenes positives System verschwenderisch komplett abschalten muß, wenn man es doch ZUMINDEST IN TEILEN effektiv nutzen könnte (<140 km/h).


    ... und die ABE wird auch nicht erlöschen, da dieses System nirgendwo in offiziellen Fahrzeugdokumenten auftaucht, keinem COC, Brief, Fzg.-Schein, etc. ... so wenig wie z.B. meine Radioausstattung, zusätzlichen Schminkspiegel, etc.

    Mit LPG ab Werk für 55ct\Liter fahren: Wie geil ist das denn!?
    .... und je mehr ich vollgas fahre, desto mehr spare ich! :auto:

  • ... und die ABE wird auch nicht erlöschen, da dieses System nirgendwo in offiziellen Fahrzeugdokumenten auftaucht,

    Da ist auch dein ABS nicht aufgelistet und trotzdem erlischt die Betriebserlaubnis, wenn du das mutwillig lahmlegst.

  • LionPrince:
    wo steht das man das abs nicht abschalten darf, das die betriebserlaubnis erlischt? bitte leses daszu §41 der stvo (http://www.stvzo.de/stvzo/b4.htm). Auch mit abgeschalteten abs werden alle auflagen erfüllt.
    ich schalte z.b. im winter, oder wenn ich sprechstunde machen will gerne alles aus inkl. abs, asr und dem ganzen schnick-schnack! nur noch motor, räder, bremse etc. in der ur-form: wie will man sonst an die limits und über die limits kommen, wenn man den wagen z.b. vor einer kurve extra in die entgegengesetzte richtung zu schleudern bringt um dann mit gas im gesamtdrift um die kurve kontrolliert driftet (schleudert)!?! das geht mit den ganzen elektronisch-quatsch der da eingreift gar nicht!

    Mit LPG ab Werk für 55ct\Liter fahren: Wie geil ist das denn!?
    .... und je mehr ich vollgas fahre, desto mehr spare ich! :auto: