Bei dem ganzen Beamtendeutsch kommt man ja gar nicht mehr mit.
Ich fasse mal zusammen.
Wenn man eine Zubehörfelge an seinem Auto fahren möchte gibt es folgende mir bekannte Möglichkeiten.
Eine ABE die sich auf das Fahrzeug bezieht ist dabei=Felge kann Plug n Play dran.....fertig.
Ein Teilegutachten ist dabei=Felge muss unter Erfüllung der Auflagen im Gutachten vom TÜV abgenommen werden und anschließend im Fahrzeugschein geändert werden.
Meine Quelle ist, das ich mir vor 4 Tagen meine neuen Sommeralus vom TÜV habe abnehmen und eintragen lassen..
Die Felgen besitzen nur ein Teilegutachten.
Das bedeutet für Xtina
ABE vom Hersteller =perfekt
Teilegutachten vom Hersteller=zum TÜV und eintragen lassen
Die Kosten dafür liegen bei 67 Euro für den TÜV plus den neuen FzgSchein.
Da meine Winteralus 7x17 ET 44 sind und meine Sommeralus 7x17 ET38, gehe ich mal sehr stark von aus das eine Felge in 6,5x15 ET42 ohne Probleme passen sollte.
Noch Mal fürs Verständnis, je kleiner die ET um so weiter kommt die Felge aus dem Radkasten raus.
Bedeutet in meinem Fall 6mm!
Das der Lochkreis 4x100 ist wurde ja schon gesagt.
Was jetzt in der restlichen Welt für Regelungen sind ist eigentlich Wurst, da die Frage von Xtina gestellt wurde und die wohnt nun mal hier.
Ob es sinnvoll ist darüber zu diskutieren wie es woanders ist stelle ich mal stark in Frage, da betroffene User nicht erwarten können das in einem deutschen Forum die Rechtssprechung ihres Landes bekannt ist.
Dort gibt es sicher verlässlichere Quellen als diese Forum hier.