Ich finde, dass der Besitzer eines Autos sich selbst damit darstellt, wer er ist und was für eine Lebenseinstellung er hat. Wer einen Ädäm fährt, mag das Besondere.
Gruß Sigrid
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Dem ist nichts hinzuzufügen
Ich finde, dass der Besitzer eines Autos sich selbst damit darstellt, wer er ist und was für eine Lebenseinstellung er hat. Wer einen Ädäm fährt, mag das Besondere.
Gruß Sigrid
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Dem ist nichts hinzuzufügen
Alles anzeigenWar heute mit meiner Vauxhall-Leuchte inkl. Bildmaterial, um zu zeigen um was es geht, beim TÜV und der DEKRA.
Meine Recherchen wurden leider von beiden bestätigt: diese Vauxhall-Leuchte darf NICHT als Nebelschlussleuchte eingebaut werden.
Begründung (wie ich schon mal geschrieben hab): die Leuchte hat einzig und allein eine E-Zulassung als Rückfahrleuchte (AR), nicht als Nebelschlussleuchte oder sonst irgendwas (die beim TÜV haben sogar in ihrem Register nach der Genehmigungsnr. der Leuchte gesucht, aber wirklich nur die Eintragung als AR gefunden). Und hierbei interessiert dann auch nicht, ob rotes Leuchtmittel eingebaut wird oder nicht... die Leuchte an sich darf hierfür schon gar nicht eingebaut werden.
Ein Einbau bringt auch umgehend die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs zum Erlöschen und das Fahrzeug darf im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr geführt werden!
Der TÜV ist auch nicht befugt eine Einzelabnahme hierfür zu machen im Sinne von: "ich bau die Leuchte ein mit rotem Leuchtmittel und lasse checken, ob sie nach der StVZO rot genug leuchtet und der TÜV gibt mir schriftlich, dass das in Ordnung ist".
Es gäbe noch eine Möglichkeit, die wohl aber wahrscheinlich noch nicht so bald, wenn überhaupt, verfügbar sein wird: abwarten bis ein Leuchtenhersteller wie z.B. Hella bei genügender Nachfrage eine speziell weiße Nebelschlussleuchte für den Adam mit entsprechender E-Zulassung (hier muss dann unbedingt "F und <--" vorne auf der Leuchte eingeprägt sein) genehmigt kriegt und verkauft.
Jetzt muss also jeder selbst wissen, ob er den Umbau macht, oder nicht... legal ist es mit dieser Leuchte auf alle Fälle nicht und die Betriebserlaubnis ist erloschen, sobald das Ding eingebaut ist. Von dem abgesehen, dass es wahrscheinlich schnell die Runde bei der Polizei machen wird, dass ein Adam mit 2 weißen Rückfahrscheinwerfern ein Volltreffer ist.
Übrigens: Fahren ohne bzw. eben mit erloschener Betriebserlaubnis zieht ein Bußgeld von min. 50€ und 3 Punkte nach sich.
Tut mir leid Leute, hätte euch gerne was Positives berichtet, aber es hilft alles nichts... die Fakten sind nun mal so
Für mich ist der Umbau der Leuchte auf alle Fälle gestorben
und ich warte, ob es vielleicht in der Zukunft für das "Leuchtenproblem" mal ne andere, vor allem legale, Lösung gibt.
@ Joe
Wurde hier im Thread schon besprochen
Es ist weiterhin illegal.
@Mojito
Ich bitte dich darum die hier übliche Schriftgröße zu verwenden ![]()
Thx für deinen ausführlichen Bericht
Ich persönlich hätte bei so einer engen Parklücke aber eher das Problem das ich mich nen Tag später beim Beulendoc sehe.
Nachdem der Parkplatz Nachbar mir seine Tür in den Adam rammt oder schlimmer noch sich mit seinem Lack an meinem Kotflügel verewigt.
Du sollst dort Gas geben und nicht bremsen
*kleiner Scherz
Wenn er das beherzigt dann halten auch die Bremsen...da ist dann die erste Runde Abschnitt Hatzenbach schon zu Ende
Also doch erst den Käfig reinbauen
Grosser Scherz ![]()
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sehr geil,Google mit Animation
sehr gut!
You made my Day ![]()
Und mein Mann meinte auch, er zahlt lieber paar Euro im Monat mehr, dafür hat man dann im Schadensfall kein G'schiss mit den lieben Herren irgendwo im fernen Internet,
, sondern wir rufen unseren lieben Versicherungsmann an, und kriegen super Hilfeleistung, auch wenn's für uns mal eng wird.
So sieht´s aus,ganz meine Meinung ![]()
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Den Mehrpreis zu neuen Reifen ist mir meine Gesundheit/mein Leben allemal wert.
Da gibt es keine Alternative!
Sparen kann man an anderen Stellen...