Beiträge von QTip

    ich kann mir vorstellen, dass der notrufknopf weiterverwendbar sein wird

    Ich habe da mal etwas rausgesucht...ist allerdings nur die AutoBild ;)

    Der mittlerweile gesetzlich vorgeschriebene automatische Notruf eCall soll ebenfalls nicht mehr funktionieren. Denn: Laut einem Opel-Sprecher ist eCall „verpflichtend für diejenigen Fahrzeuge, die nach dem 31. März 2018 eine neue Typengenehmigung (durch das Kraftfahrtbundesamt, d. Red.) erhalten haben. Fahrzeuge die vor diesem Stichtag ihre Typengenehmigung erhalten haben, sind von dieser Regelung nicht betroffen.“

    Erlischt dann die Betriebserlaubnis?

    Seit April 18 oder so ist doch der Notrufassistent bei Neufahrzeugen Pflicht. Also sollte OnStar serienmäßig verbaut sein

    Und was ist dann ab 2021 mit dem bisherigen "Pflichtsystem" OnStar für die bisherigen Fahrzeuge? Als Gesetzgeber kann ich doch nicht für Neufahrzeuge eine Pflicht einführen, die der Hersteller dann nach einigen Jahren abschaltet. Wo bleibt da die vom Gesetzgeber geforderte Sicherheit durch die Einführung vom automatischem Notrufsystem eCall, was danach ebenfalls nicht mehr funktioniert.

    Sorry, muss jetzt mal nachhaken... Anfang 2017 oder etwas später ist doch OnStar kein zukaufbares Extra mehr gewesen und wurde fester Bestandteil vom Adam, richtig? Nachdem nun bekannt gegeben wurde, daß OnStar 2020 wegfällt, ist OnStar nun immer noch fester Bestandteil oder kann man es nun wieder abwählen? Sonst wird einem ja ein Extra untergejubelt, was man nicht abwählen kann aber man schon jetzt weiß, das es irgendwann nicht mehr funktioniert.
    Das wäre ja eigentlich der Verkauf eines Features mit vorsätzlicher Deaktivierung. Also quasi eine Waschmaschine, welche nach 2 Jahren bewußt nur noch mit 500 Umdrehungen schleudert. Im Softwarebereich nennt man das Trialversion.


    Ich würde mich, wenn ich mir 2017 einen Adam gekauft hätte, auch tierisch aufregen. :frust:

    Hallo @scheunchen, schön von dir zu hören. Wer braucht eigentlich 2 Adam's, man kann doch eh nur ein Fahrzeug zur gleichen Zeit bewegen?


    Mit dem Treffen müssen wir mal sehen, da sich außer dir bisher niemand zum Treffen geäußert hat. Ich komme aus dem Süden Berlins, also fast um die Ecke ;) Ich hoffe das sich die Anderen bald melden, dann können wir auch einen Treffpunkt bestimmen.

    Ja, das ist ein leidiges Problem und oft in den Foren im Netz zu lesen. Wieso er das nach der nationalen oder nach einer Kombination aus beiden nicht darf ist mir ein Rätsel, denn...


    1. EU-Richtlinien sind nur Vorgaben - was in einem Staat erlaubt, nicht erlaubt bzw. vorgeschrieben ist, ist letztlich immer das was in der jeweiligen nationalen Vorschrift (StVZO) geschrieben steht. Wenn in einer EU Norm etwas anderes steht, dann ist es Sache der Regierung dieses in die jeweilige nationale Vorschrift einzuarbeiten


    2.

    In der Praxis sieht es so aus, dass der Prüfer bei der Eintragung der Rad-/Reifen-Kombination zu Gunsten des Halters eine Kombination aus beiden Vorschriften anwenden kann.

    Ist super geworden @Pharah, fast identisch mit dem Preview und die Krümmel in der schwarzen Folie sind nun auch bei seitlichem Licht zu sehen. :) Allerdings hast du die Linie doch durch die Türmulde geführt, war das deine Idee oder die vom Folierer? Den Spruch auf der Scheibe hätte ich mir allerdings gespart...egal, dir muss es ja gefallen oder :P


    Auf jeden Fall hattest du schon mal eine Idee und auch umgesetzt...ich stehe immer noch am Anfang. Dafür bekommst du von mir ein :thumbsup: