Beiträge von LionPrince

    Die 30 PS wirste wenig merken, aber 60Nm sind ne Ansage.

    Wa? Durch das zusätzliche Moment kommt die zusätzliche Leistung zustande. Wieso sollte man die Zutat merken, aber das Endprodukt nicht? "Merken" kann man wenn dann sowieso nur die Beschleunigung des Fahrzeugs bzw. um ganz genau zu sein den Druck des beschleunigten Sitzes gegen den aufgrund von Massenträgheit in Ruhe verharren wollenden eigenen Körper. Und diese Beschleunigung kommt durch die Überwindung der Widerstandsleistung zustande. Diese wiederum überwindet man mit Motorleistung.


    Ich find das Angebot recht fair. Die Angaben über Mehrleistung und Mehrmoment sind jetzt eher nicht so aussagekräftig, weil du nicht weißt über welchen Drehzahlbereich letztendlich die Leistung angehoben wird, aber wenn etwas früher ein etwas höheres volles Moment freigegeben wird und dann auch später erst wieder runtergeregelt, sollte das durchaus fahrbar sein. Interessant wären dann noch so versteckte Parameter wie die Geschwindigkeit des Ladedruckaufbaus z.B. nach einem Schaltvorgang. Das ist das was mich am meisten nervt - dieser "weiche" Einstieg des Ladedrucks. Klar dadurch leben Getriebe und Antriebswellen bisschen länger aber das ist irgendwo schon ein echter Spaßkiller.


    Zur eigentlichen Thematik: 280Nm und 150kW sind meiner Einschätzung nach voll ok. Getriebe hat da noch genug Luft (320-280=40Nm Puffer was das Eingangsnennmoment angeht) und die thermische Belastung ist halt ein Faktor, den der Fahrer einzukalkulieren hat. Dauervollgas im Hochsommer bringt den Lader dann evtl. an die Kotzgrenze.

    Rollenprüfstände dieser Art sind in erster Linie zu Vergleichszwecken geeignet - also ein Wagen im Vgl. zu einem anderen oder Messung vor Kennfeldanpassung im Vgl. zur Messung nach Anpassung. Ähnlich wie der Euro NCAP zur Sicherheit oder auch der NEFZ zum Verbrauch. Die sind alle dazu da, Fahrzeuge unter reproduzierbaren Bedingungen vor einem Bestimmten Hintergrund zu vergleichen. Mit absoluten Aussagen ist das da immer so ne Sache...
    Wirklich gemessen werden als Hauptgrößen nur Drehzahl der Rolle und Moment an der Welle der Rolle. Das war's. Als Nebengrößen dann noch paar Temperaturen. Der Rest wird aus diesen Größen und noch einer ganzen Reihe theoretischer Korrekturfaktoren (Schlupf, Verlustleistung...) errechnet. Das fängt bei der Rad-/Schleppleistung schon an und zieht sich bis zur Normleistung durch. Je nachdem mit welcher (Un-)Genauigkeit die tatsächlichen Messwerte behaftet sind und wie passend die Korrekturfaktoren zu den tatsächlichen Begebenheiten sind, kommt dann durch die Multiplikation der einzelnen Genauigkeiten am Ende schon mal eine Abweichung von 30% raus. Das ist in dem Rahmen völlig normal.
    Deswegen rennen die Leute auch selten mit so einem Zettel rum und sagen "hier guck mal soundsoviel Leistung hat mein Karton" sondern viel öfter "hier guck mal soundsoviel hatter jetzt mehr als vorher".

    Habe ein leichtes Grummeln in der Magengegend.

    Da wär für mich schon Schluss. Wenn das Gefühl nicht stimmt, dreh ich um und fahr wieder nach Hause. Da kann der Preis noch so verlockend sein. Sooo klein ist das Angebot an guten Gebrauchten nicht und wenn dann auch noch kein unmittelbarer Zeitdruck vorhanden ist... Da such ich lieber zwei Wochen länger.

    Die Maximalleistung liegt irgendwo bei 6000 an. Maximales Moment bei 4000. Und an dem ändert sich ohne größere Maßnahmen nichts. Der Momentverlauf und damit auch der Leistungsverlauf sollten bis 4000 absolut identisch sein. Darüber kann man dann über den Drosselklappenwinkel was machen und evtl. noch bisschen zusätzlich durch Zündung oder/und höheren Drehzahlbegrenzer

    Die 2006er Maschinenrichtlinie ist seit dem 29.12.2009 entsprechend Maschinenverordnung rechtsverbindlich anzuwenden. Allein der Versuch, diese Tatsache zu widerlegen ist nicht sonderlich weiterführend. Darum geht's aber auch absolut gar nicht.


    Mir ging's darum, zu behaupten, der Totwinkelwarner sei nicht Pflicht, weswegen du auch "rein rechtlich" entscheiden kannst, ob und wie du dieses sicherheitsrelevante System umprogrammieren lässt. Das ist für mich die gleiche Argumentationsgrundlage wie "Nebelscheinwerfer sind nicht Pflicht und meine Hauptscheinwerfer leuchten doch schon weiß, dann kann ich rein rechtlich auch entscheiden dass meine Nebelscheinwerfer pink leuchten sollen." - Eine absolut bescheuerte Argumentationsgrundlage nebenbei bemerkt und wie auch im Falle des Totwinkelwarners wärst du im Unrecht.


    Ich verstehe deine Bedenken gegenüber der Tatsache der dauerhaft leuchtenden Warnlampen absolut. Würd mir bestimmt auch auf den Senkel gehen. Und ja, man kann das mit Sicherheit umprogrammieren - sind letztendlich nur paar Bits, die anders gesetzt werden müssen. Aber nein, das darf nicht gemacht werden und nein, damit wäre man nicht im Recht und ja, damit würde die Betriebserlaubnis erlöschen.


    Gibt aber schlimmere Dauerwarnungen. Fahr mal einige alte 80er Jahre JDM Wagen auf der Autobahn ^^ Der Toyota Speed-Chime in nem alten 86 z.B. kann nerven oder einschläfern - je nachdem wie man vom Gemüt her eingestellt ist... (Den darf man übrigens deaktivieren.)

    insofern kann ICH auch rein rechtlich entscheiden ob ich es ausschalten möchte. Versicherungsrelevant ist es entsprechend auch nicht,

    An dieser Stelle sei dann nochmals auf gängige (und verbindliche) Richtlinien und Normen verwiesen:
    2006/42/EG (Maschinenrichtlinie: ist für alles technische im europäischen Raum auf den Markt zu bringende absolut verbindlich; im Gegensatz zu deutlich spezifischer formulierten Normen, welche lediglich helfen, eine Richtlinie in einem kausal und logisch beschränkten Rahmen umzusetzen)
    EN ISO 13849 (hier findest du alles bezüglich Risikobewertung inkl. Einstufungsmöglichkeiten von Gefährdungspotential und Eintrittswahrscheinlichkeit)
    ISO 26262 (hier geht's explizit um Automobile und u.A. die Umsetzung von sicherheitsrelevanten Assistenzsystemen im Rahmen der funktionalen Sicherheitsvorschriften nach Produktsicherheitsgesetz)


    Das ist nur eine kleine und auf den europäischen Raum begrenzte Auswahl, reicht aber für's erste. Wenn du dich da mal durcharbeitest, wirst du einen etwas realistischeren Blick haben, was rein rechtlich machbar ist und was nicht und nichtssagende Bild-Bildungs-Floskeln vielleicht ein klein wenig sparsamer einsetzen. Ebenso wirst du feststellen, dass die Entwicklungsabteilung bei Opel bzw. GM kein Bio-Tofu-freie-Energie-wir-tanzen-mal-unseren-Namen-Kindergarten ist, bei dem jeder einfach mal seine erstbeste Idee in den Raum wirft und dann per Abzählreim ein System zusammengewürfelt wird, sondern letztendlich alles seine Gründe hat und vieles ganz einfach nicht anders als so umgesetzt werden kann, auch wenn's einem vlt. nicht passt.

    aber so ist es zumindest die beste Notlösung.

    Seh ich genauso. Und eine durchaus nachvollziehbare noch dazu. Der angedachte Haupteinsatzbereich eines Adam ist nunmal nicht Autobahn 140+ (auch wenn ich selbst meinen zu 3/5 so einsetze), sondern hauptsächlich Stadt- und kurze Überlandfahrt. Danach richtet sich dann eben auch die Umsetzung einiger Assistenzsysteme. Das ist der Grund, weshalb auf die Ultraschalllösung zurückgegriffen wurde, welche mit der Notlösung der dauerhaft leuchtenden Warner auskommen muss, wenn der Wagen mal nicht in seiner angedachten Komfortzone bewegt wird. Das ist auch der Grund, weshalb es keine Anhängelast gibt und auch auf einen Bergabfahrassistenten verzichtet wurde und es einen Parkassistenten, aber keinen Trailer-assist gibt.


    wie mein Vorredner schon sagte ist die Inspektion jährlich egal wie viele km gefahren wurden..

    Das haben die Vorredner aber nicht gesagt und so ist das auch falsch. Die Inspektion ist einmal jährlich, wenn du bis zu 30'000km im Jahr fährst. Wenn du 45'000km pro Jahr draufschrubbst, bist du 1,5 mal pro Jahr zum Service. Wenn du 60'000km schaffst, bist du halbjährlich zur Inspektion.
    Service-Intervalle sind immer an die Laufleistung gebunden, aber mindestens einmal pro Jahr.