Lieber Champagner-D,
wenn es so eindeutig im Kaufvertrag drinsteht, dann ist mit der Lieferung gerade kein Vertrag zustande gekommen. Denn in deinem Fall ist es so, dass das gelieferte Produkt nicht dem bestellten Produkt entspricht.
Ist eindeutig im BGB so geregelt (ja Jens, du wirst mich wieder für meine §-Reiterei erschlagen) und von daher ist der Kaufvertrag quasi nicht mehr bindend.
Dir ist jetzt also völlig freigestellt, ob du den Adam haben willst oder nicht. Hier muss man ganz klar sagen: Da hat der Händler wohl Pech gehabt. Ganz klar sein Problem und nicht deins!
Ich kann dir auch gerne 'ne Bestätigung vom Juristen aus "meinem" Autohaus holen. Bräuchte dafür nur meinen Vatern anhauen und der fragt dann nach...
Wenn du weitere Fragen hast bzgl. weiteres Vorgehen, Möglichkeiten etc, dann darfst du mir gerne ne PN schreiben und ich reiche das entsprechend weiter...
P.S. Sind denn die Felgen die richtigen? Auf deinem Avatar sind die 18" Twister zu sehen, dass gelieferte Auto hat aber "nur" die 17" Hurricane.