Adam fehlerhaft geliefert, Neubestellung, Preisminderung ?? Was tun ??

  • Also der Vertrag(*) ist bindend, die AB ist ein logisches Beiwerk jeder Bestellung.



    (*) gemeint ist wohl der Kaufvertrag, i.S. von "Papier" und "unterschrieben".




    Bin schon einigermaßen überascht, das hier solche Fehleinschätzungen unwiedersprochen zu lesen sind!
    Also, in Kurzform: Das letzte "Papier" zählt - sei es vom Händler- oder Käuferseitig, d.h. AB ( und jedes "Papier", dass Euch in diesem Zusammenhang ereicht bzw. erreicht haben müsste) IMMER PRÜFEN!



    "Schließlich sind wir Diener der Gesetze deswegen, um frei sein zu können "


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  • Wirklich teuer wars fürn FOH aber net, erste Inspektion ist quasi eh nur Ölwechsel ( Mechaniker sind eh da und das Öl paar €) und 4x Stahl und günstige Winterreifen kosten auch fast nix.
    Da hätte ich mindenstes schöne Alus gefordert.

  • Habe den Thread jetzt gerade erst gelesen. Das ist ja echt blöd gelaufen. Der Disponent hat einfach einen Fehler gemacht und ich glaube keiner von uns kann sagen das er fehlerfrei arbeitet. Ich freue mich das eine gütliche Einigung mit dem FOH erzielt wurde.


    Aber manchmal muss man sich wirklich wundern wie einige hier ablästern, riesige Forderungen stellen und § reiten die Sie gar nicht richtig kennen. Ich habe mal gelernt das der Kaufvertrag erst dann zu einem rechtsverbindlichen Vertrag wird wenn eine Auftragsbestätigung innerhalb 14 Tage erfolgt und genau diese ist bindend. Der Kaufvertrag wird ja auch nur vom Kunden unterschrieben und nicht vom Händler. Dies steht übrigens in jeden AGBs, somit hattest Du eigentlich keine verbindliche Bestellung.


    Ich wünsche Dir auf jedenfall viel Spaß mit deinem neuen Adam und so ein Panoramadach hat auch was für sich.

  • Ich habe mal gelernt das der Kaufvertrag erst dann zu einem rechtsverbindlichen Vertrag wird wenn eine Auftragsbestätigung innerhalb 14 Tage erfolgt und genau diese ist bindend. Der Kaufvertrag wird ja auch nur vom Kunden unterschrieben und nicht vom Händler. Dies steht übrigens in jeden AGBs, somit hattest Du eigentlich keine verbindliche Bestellung.



    Ich nehme mal an, das Du dies bei einem Opelhändler bzw. bei Jemanden, der dieses Prozedere in seinen individuell gestalteten AGB`s hat:


    "Ich habe mal gelernt das der Kaufvertrag erst dann zu einem rechtsverbindlichen Vertrag wird wenn eine Auftragsbestätigung innerhalb 14 Tage erfolgt und genau diese ist bindend."


    Das BGB gibt deine Position nicht her . Im Übrigen - so könnte Dir ein Händler den Wagen auch ohne AB liefern - er hat den Auftrag konkludent angenommen.



    Und da ich kein Jurist bin und die meisten hier wohl auch nicht: Was immer so zu lesen ist - der Teufel steckt im Detail. Im Fall der Fälle besorgt euch kompetente Beratung!



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