Mein ardenblauer Adam S genannt Mr. Blue

  • @easyslotter


    Nein keinesfalls. Ich weiß das es kostet. Alles wollen die heute bezahlt haben.


    Da Blue am 22.5. nach der Tieferlegen eh zum TÜV muss werde ich mal versuchen die Dinger eintragen zu lassen.


    Probieren geht ja bekanntlich über studieren.


    Sind ja nur poplige Seitenblicke und erfüllen trotzdem ihren Zweck.


    Gruß
    Marion

  • sollten die Seitenblinker kein E-Zeichen haben, nix mit eintragen, bau sie lieber aus...

  • Ich würde erst mal schauen ob das E-Prüfzeichen vorhanden ist.
    Bzw. hätte das schon vor dem Einbau geprüft ;) .
    Wenn dem so ist müssen die weder eingetragen werden noch gibts stress mit der Verkehrswacht.


    Ohne das E sieht es dann tatsächlich etwas anders aus, auch wenn es "nur" Seitenblinker sind.

    VG
    :M&M2_re: :M&M_re: :M&M_li: :M&M2_li:
    ManU & Micha


    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"
    Walter Röhrl


    Neu hier? Dann stell Dich doch kurz HIER vor ;)

  • @Mr.Blue


    laut jsg motorsport:
    Teile hatten eine E-Nummer, sind aber nach der Bearbeitung nicht mehr sichtbar....


    na toll :totlachen:

  • Danke @eayslotter für die Recherche.
    Was die Teile dann leider nicht mehr legal macht X(
    Vor 20 Jahren hätte ich gesagt, egal. Aber heute....

    VG
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    ManU & Micha


    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"
    Walter Röhrl


    Neu hier? Dann stell Dich doch kurz HIER vor ;)

  • @oldschool
    es sind zwar "nur" popelige Seitenblinker, aber nach Gesetz ist das Fzg. dann ohne Betriebserlaubnis....
    wer das ignoriert, frage mal bei seiner Versicherung nach was das bedeutet.

  • Also ich kann die Diskusion um die Blinker nicht verstehen. Mr.Blue weiss was Sie tut. Schliesslich hat sie erfahrung. Ich bin der Meinung Mr.Blue soll so wie Sie es beschrieben hat beim TÜV Termin nachfragen. Vielleicht klappt es ja.