Sehr hohe KFZ-Steuer Opel AdAm 2018

  • Ganz meine Rede :D:thumbup:



    @Little Rocky


    Was steht bei Dir in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter V.7? Sind da deine 155g her?
    Hier mit Bild, die Zahl im rechten oberen rote Kringel :m0045::m0039:

    LG Peter :)
    Von klein Apo 8066-apo-re-png auch :m0023:
    :377866:
    :Apo_li::love: Erstzulassung = 11.2015 / Modelljahr G = 2016 :thumbup:

  • Unser war auch mit 125 ausgeschrieben, ging vor dem Kauf noch zum Update (von Opel aus direkt) und hat nun die 155 CO2


    Also wird sich das bei dir wohl in Zukunft irgendwann auch mal ändern. Die sind halt nicht so schnell, sind ja auch paar Autos
    ....abwarten und Tee trinken :m0001:


    Und mit beiden Werten 125 und 155 stimmen die errechneten Summen von 88.-€ bzw 148.-€


    Wo unsere 110.-€ aber herkommen...nobody knows :w0020:

    :browny_re: Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos, die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann :browny_li:



    :377866::m0017:

  • Nur erstmals ab dem 1. September 2018 zugelassene Personenkraftwagen werden betroffen sein. Für davor zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts.
    So bleibt es auch seit dem neuen Stichtag bei dem bis dahin geltenden Steuersatz für CO2 (2 Euro je 1 g/km) und dem steuerfrei bleibenden Teil vom CO2-Wert (95 g/km). Die zu erwartenden Steueränderungen entstehen allein durch die zu erwartende Änderung des jeweiligen CO2-Ausstoßes aufgrund des neuen WLTP-Testverfahrens. Zwei identische Fahrzeuge werden also vor und nach dem 1.9.2018 bei der Steuer unterschiedlich eingestuft.

  • Nur erstmals ab dem 1. September 2018 zugelassene Personenkraftwagen werden betroffen sein. Für davor zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts.
    So bleibt es auch seit dem neuen Stichtag bei dem bis dahin geltenden Steuersatz für CO2 (2 Euro je 1 g/km) und dem steuerfrei bleibenden Teil vom CO2-Wert (95 g/km). Die zu erwartenden Steueränderungen entstehen allein durch die zu erwartende Änderung des jeweiligen CO2-Ausstoßes aufgrund des neuen WLTP-Testverfahrens. Zwei identische Fahrzeuge werden also vor und nach dem 1.9.2018 bei der Steuer unterschiedlich eingestuft.

    also das kann aber alles nicht ganz hinhauen. Denn unser Browny ist am 23.08.2018 erst zugelassen. Würde dann also auch nicht dazu gehören :iut:


    Da hat wohl der Azubi die Rechnungen geschrieben :1d23:

    :browny_re: Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos, die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann :browny_li:



    :377866::m0017:

  • Vielleicht gilt immer der folgende volle Kalendermonat für die Steuerfestsetzung. Bei EZ 23.08.18 wäre das ja dann der September. Ist mir jetzt mal so spontan in den Kopf gekommen. ?(

    LG Domi

    (Adam S „Blitzi“ 05/2015 bis 06/2020) :blitzi_li:

  • Augenscheinlich würde ich sagen Euer Adam ist nach WLTP eingestuft, sollte aber nach NEFZ eingestuft sein, wenn er am 23.08.2018 zugelassen ist.Zoll/KFZ-Steuer

    jup WLTP steht mit bei unter Punkt 14


    Sag doch das passt alles vorne und hinten nicht. Der Azubi ist nach der Berechnung bestimmt zu Opel gewechselt und hat die OPC-Pakete so preiswert inseriert :iuddt:


    Da blickt doch keiner mehr durch ....

    :browny_re: Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos, die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann :browny_li:



    :377866::m0017:

  • QuelleVielleicht gilt immer der folgende volle Kalendermonat für die Steuerfestsetzung. Bei EZ 23.08.18 wäre das ja dann der September. Ist mir jetzt mal so spontan in den Kopf gekommen. ?(

    Das kann es leider auch nicht sein, denn:


    Das bedeutet, dass ein Fahrzeug, das aktuell auf Basis einer WLTP-Zulassung produziert wird, noch nach dem altem NEFZ- Wert besteuert wird, sofern es bis 31.08.2018 zum ersten Mal zugelassen wird. Das ändert sich auch für die restliche Fahrzeugslebensdauer nicht mehr. Eventuelle Verkäufe oder das Zulassen auf einen neuen Halter ändern nichts an der Versteuerung.


    Quelle Focus

    :browny_re: Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos, die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann :browny_li:



    :377866::m0017:

  • Man sollte per Mail den Zoll zu diesem Fall um Stellungnahme bitten :lehrer:
    ich sehe es schon kommen, dass ganze landet noch im TV...SternTV Mischt sich ein! ..oder so :lol::m0040:

    LG Peter :)
    Von klein Apo 8066-apo-re-png auch :m0023:
    :377866:
    :Apo_li::love: Erstzulassung = 11.2015 / Modelljahr G = 2016 :thumbup: