Sehr hohe KFZ-Steuer Opel AdAm 2018

  • Das ist meines Wissens nach nicht richtig.Ich meine mich zu erinnern, dass seit 09/17 Erstzulassungen entsprechend abgerechnet werden und seit 09/18 alle Neuzulassungen.

    Hmmm - kann ich nicht bestätigen. Mein Sommer-TT ist unverändert geblieben...und auch unser "Erst-Adam" hat nach dem Besitzerwechsel 05/19 dieselbe (Mini)-Steuer erhalten wie zuvor.


    Aber wie auch immer: schon interessant, wie individuell nun die Steuerbelastungen für jeden von uns ist.
    Ich spare mir einfach meine persönliche Bewertung dieser Vorgehensweise ;)

    :GB20T_re:


    Es kommt eben doch nicht immer auf die Größe an! :ddd123:

    Einmal editiert, zuletzt von Morph68 ()

  • Können die Euro 5 bzw. Euro 6-Adams eigentlich im Fall der Fälle (Fahrverbote?) problemlos "umgerüstet" werden, sodass sie die gleichen Voraussetzungen wie die Euro 6d-Temps erfüllen? Am Motor (mir geht es um den 1.4er) wurde doch eigentlich nichts geändert, oder? :iut:


    Danke!


    Gruß
    Sahny :bilanja_li:

  • Hmmm - kann ich nicht bestätigen. Mein Sommer-TT ist unverändert geblieben...und auch unser "Erst-Adam" hat nach dem Besitzerwechsel 05/18 dieselbe (Mini)-Steuer erhalten wie zuvor.

    05/18 liegt ja auch vor 09/18 ^^

  • Stimmt, da hast Du natürlich recht @JinJan...


    Allerdings MEINTE ich aber Mai 2019 - hab´ es inzwischen im Originalbeitrag geändert.


    Und nu? ;)

    :GB20T_re:


    Es kommt eben doch nicht immer auf die Größe an! :ddd123:

  • Dann bin ich jetzt ratlos und verstehe dieses Steuerkonstrukt nicht.
    Ich weiß nur, ich zahle mit dem 1,4 Adam nun mehr Steuer aus vorher mit ner 2l- Maschine 8|

  • Dann bin ich jetzt ratlos und verstehe dieses Steuerkonstrukt nicht.
    Ich weiß nur, ich zahle mit dem 1,4 Adam nun mehr Steuer aus vorher mit ner 2l- Maschine 8|

    Das gleiche Phänomen beobachte ich ja auch, wenn ich den TT mit dem Adam vergleiche...


    Ich habe das Prinzip aber grundsätzlich verstanden und kann auch die Berechnung nachvollziehen. Allerdings begreife ich nun auch, wie groß die Spannweite der "realen" Abgaswerte wirklich ist und dass es am Ende reiner Zufall ist, ob man/frau nun mehr oder VIEL mehr zahlen muß, seit die Besteuerung an das neue Verfahren angepaßt wurde.


    Wie auch immer: ich habe mir am Samstag die Frage gestellt, ob ich beim Kauf des Adam anders entschieden hätte, wäre mir die hohe Steuer da schon bekannt gewesen.
    Antwort: NEIN :)


    VG
    Bernd

    :GB20T_re:


    Es kommt eben doch nicht immer auf die Größe an! :ddd123:

  • Es ist schon heftig, das für diese kleine Maschine so viel Steuern gezahlt werden müssen. Ich weiß es ja noch nicht exakt - aber meiner wird wohl maximal 54,- € kosten. Verrückte Welt :S

  • Meiner hat 1398ccm und 125gr. Ausstoß
    Erstzulassung war 10/2017 aufs Autohaus.
    Freigrenze sind bei meinem 95gr.
    Zahle 88 Euronen im Jahr.
    Habe den im September 2018 als Jahreswagen aus der Vorführhalle geholt. Hatte da 2600km in 9 Monaten drauf. Aber die Abgasklasse hat sich dadurch ja nicht geändert. Steht ja in den Papieren das er 125gr. hat und bei nem Halterwechsel ändert sich die Klasse ja nicht. Ausschlaggebend ist die Erstzulassung des Autos im Straßenverkehr. Nicht die "erste Zulassung" auf den Halter.
    Nachdem mein i10 mutwillig zum Vollschaden gemacht wurde, hatte ich dort in die Richtung auch geschaut. Er sagte mir das er die Fahrzeuge die er auf dem Hof stehen hat und vom Werk ausgeliefert waren, mit einer Sondergenehmigung zulassen kann nach alter Norm. Alles was aber neu auf den Hof kommt muss nach dem neuen Bemessungsverfahren versteuert werden.
    Das war 09/2018 die Aussage.


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