Sondergenehmigung bei Neuzulassung

  • Hallo zusammen,
    Mir wurde von der Zulassungsstelle gemeldet, nach 31.8.2018 werden einige Neufahrzeuge nur mit Sondergenehmigung erstmalig zugelassen. Ich gehe Anfang Sept. meinen Neuwagen mit 400km Anfahrt in Empfang nehmen. Der Adam schneidet ja nicht gerade gut ab, im Bezug auf Feinstaubausstoß. Weis jemand von Euch ob hier nach den Werksferien an den Modellen nachgebessert wurde? Oder muss vielleicht der Hersteller hier noch beim Kraftfahrtbundesamt eine Sondergenehmigung beantragen? Schon komisch bei einem nagelneuen Wagen......

  • Welche Abgasnorm hatte er bei Bestellung denn angegeben? 6d-temp?
    Sollte kein Problem sein. Siehe https://www.adac.de/infotestrat/neu_in_2018.aspx


    Im Konfigurator steht: „Bei Abgasnorm Euro 6c/6d-TEMP: Die angegebenen Verbrauchs- und CO2-Emissionswerte wurden nach dem vorgeschriebenen WLTP-Messverfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ermittelt und in NEFZ-Werte umgerechnet, um die Vergleichbarkeit mit anderen Fahrzeugen gemäß VO (EG) Nr. 715/2007, VO (EU) Nr. 2017/1153 und VO (EU) Nr. 2017/1151 zu gewährleisten.“ Quelle https://www.opel.de/fahrzeuge/adam/adam/konfigurator.html