Tieferlegungsfedern nur welche?!

  • Deshalb frage ich ja nach, um es zu verstehen. :)
    Wobei ich Deinen ersten Satz nicht so ganz verstehe ....

    Zitat

    Bein einfordern

    ?


    Mir leuchtet auch nicht ein, wenn der Eintrag Spurverbreiterung schon existiert,
    warum dann nach Tieferlegung nochmal eine Abnahme erfolgen soll, denn in den
    Papieren steht doch nur, dass die Spurverbreiterung mir den 18" Felgen gefahren werden
    dürfen und die Nr. der Scheiben.

  • Sorry, so früh am Morgen.


    Es heißt beim einfedern.



    Eintragungen am Fahrwerk müssen immer als ganzes erfolgen, wenn du jetzt zb noch dein Lenkrad wechselst, Muss das auch mit geprüft werden.

    Herkunft ist gar keine Leistung, darauf stolz zu sein ist Mist!

  • ahja, jetzt verstehe ich den Satz :)


    Wer will denn nachprüfen, wenn ich jetzt ohne Spurverbreiterung auf den Winterfelgen die
    Tieferlegung eintragen lasse und im Frühjahr die Sommerreifen mit der Spurverbreiterung
    aufziehe? Die Eintragungen habe ich doch dann für beide Änderungen. Sie stehen zwar im
    Zusammenhang sind aber doch bereits abgenommen.

  • Jeder Polizist und TÜV Prüfer,
    Bei Federn und spurplatten müssen die Fahrzeugpapiere geändert werden;)
    Bei spurplatten allein normal nicht.

    Herkunft ist gar keine Leistung, darauf stolz zu sein ist Mist!

  • Na, das ist jetzt für mich nicht nachvollziehbar


    Zitat

    Bei spurplatten allein normal nicht


    Meine Spurplatten sind in den Fahrzeugpapieren zwar nicht geändert, aber
    ich habe eine TÜV Bescheinigung und die müsste bei nächster Gelegenheit
    in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden, wie es so schön heisst.


    Steht auch übrigens in dem Gutachten der Spurverbreiterung. Also existiert
    theoretisch der Eintrag schon, wenn auch nicht im Fahrzeugschein verewigt,
    da es ja nicht mehr so wie früher sofort im Schein eingetragen werden muss.
    Dann zeig mir mal bitte Spurplatten, die nicht eingetragen werden müssen
    beim ADAM S.


    Wenn ich jetzt im Winter tieferlege und wieder so eine Bescheinigung nach Abnahme
    vom TÜV habe, wer sollte dann sagen, dass es nicht Rechtens ist, wenn ich die
    Spurverbreiterung mit den Sommerreifen verbinde. Theoretisch hätte ich ja zwei Gutachten
    und der Eintrag für die Tieferlegung sieht keine zusätzliche Eintragung für die Reifengrößen vor.

  • Langsam.


    Du hast eine TÜV Abnahme, Richtig.
    Und in der steht "die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist zurück gestellt" heißt kann bei der nächsten Beschäftigung mit den Papieren erfolgen.


    Wenn du jetzt Federn und spurplatten abnehmen lässt ist das anders,dann müssen die Papiere geändert werden.


    Ist hier etwas durcheinander gekommen, eine Abnahme vom TÜV wird oft als Eintragung bezeichnet.



    Du kannst nicht für ein Auto eine Abnahme für spurplatten und eine für Federn mitführen, das ist nicht rechtens.
    Und in der Abnahme müssen die entsprechend geprüften Rad/Reifenkombinationen vermerkt sein, Sonst könntest du ja alles wild montieren und keiner könnte die rechtmäßigkeit nachvollziehen.

    Herkunft ist gar keine Leistung, darauf stolz zu sein ist Mist!

  • Sonst könntest du ja alles wild montieren und keiner könnte die rechtmäßigkeit nachvollziehen.


    Das widerum leuchtet mir ein. Von daher werde ich nun nicht tieferlegen. Das ist mir zuviel Aufwand und wahrscheinlich
    doch mit höheren Kosten verbunden, als vermutet.


    Danke für die nun mir ausreichende Erklärung.

  • Deine Entscheidung, ich persönlich sehe das nicht so eng.
    Federn montieren und mal eine halbe Stunde bei TÜV opfern, dann zehn Minuten zum StVa und fertig ist der Lack.

    Herkunft ist gar keine Leistung, darauf stolz zu sein ist Mist!

  • Hier mal ein Auszug aus dem Gutachten von H&R, das wiederlegt allerdings Deine Aussage mit dem Strassenverkehrsamt:


    Mitführen von Dokumenten:
    Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungs-
    abnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen
    vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.


    Hier der Link zum kompletten Gutachten:


    H&R

  • Richtig, gilt wieder nur für ein Sache...spurplatten oder Federn ;)
    Kannst mir ruhig glauben, hab das nicht nur einmal gemacht;)

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