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  • (Zitat von bigdaddy) Dazu muss man wissen, dass das Fahrzeug (rechtlich) Eigentum des verkaufenden Händlers, also des Vertragspartners ist. Erst mit der Übergabe des Fahrzeuges (Gefahrenübergang genannt), ist man der Eigentümer. IMMER bei der Übergabe sehr penibel und genau auf Schäden, Kratzer, Fettschlieren, Schmutz achten UND lieber die Annahme verweigern und VORHER auf kostenfreie Nachbesserung bestehen! Wer das beachtet, wird keinen Ärger mit so etwas haben...